Akte 
Sitzung 20. Dezember 1979
Entstehung
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Wahl der Ausschüsse

Die Mahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Stellvertreter erfolgt auf­grund der Vorschläge der im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

4. Abschnitt

Stadtbürgermeister und Stadtbeigeordnete § 10

StadLbürgermeister

Gern. § 51 Abs. 1 Satz 3 GemO wird der Bürgermeister der Stadt Montabaur in Personalunion mit der Stelle des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde haupt­amtlich besetzt.

§ 11

Zahl der Beigeordneten

Die Stadt hat 3 ehrenamtlich tätige Beigeordnete.

§ 12

Aufwandsentschädigung für die Ratsmitglicder und Sitzungsgeld für die Rats- und Ausschußmitgliedcr

(1) Die Mitglieder dos Stadtrates erhalten zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen, die mit der Wahrnehmung ihres Ehrenamtes verbunden sind, eine Aufwandsentschädigung.

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