Wahl der Ausschüsse
Die Mahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Stellvertreter erfolgt aufgrund der Vorschläge der im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
4. Abschnitt
Stadtbürgermeister und Stadtbeigeordnete § 10
StadLbürgermeister
Gern. § 51 Abs. 1 Satz 3 GemO wird der Bürgermeister der Stadt Montabaur in Personalunion mit der Stelle des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde hauptamtlich besetzt.
§ 11
Zahl der Beigeordneten
Die Stadt hat 3 ehrenamtlich tätige Beigeordnete.
§ 12
Aufwandsentschädigung für die Ratsmitglicder und Sitzungsgeld für die Rats- und Ausschußmitgliedcr
(1) Die Mitglieder dos Stadtrates erhalten zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen, die mit der Wahrnehmung ihres Ehrenamtes verbunden sind, eine Aufwandsentschädigung.
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