Anlage 7 zur Niederschrift
Der Rat der Stadt Montabaur hat durch Presseveröffentlichung davon Kenntnis erhalten, daB die Landesregierung die Verlegung des Autobahnamtes von Montabaur nach Bingen beabsichtigt.
Der Stadtrat kennt keine sachlichen Gründe für diese Entscheidung und erhebt gegen die Behördenverlegung schürfsten Protest.
Nachdem bereits durch die Auflösung der Bezirksregierung sowie durch die sachlich unberechtigte Verlegung des Kulturamtes von Montabaur nach Westerburg die zentralörtliche Bedeutung der Stadt Montabaur wesentlich beeinträchtigt worden ist, würde durch die Verlegung einer weiteren Landesbehörde aus der bisherigen und auch neuen Kreisstadt ein zusätzlicher Zentralitütsverlust eintreten.
Abgesehen von den unvertretbaren Negativwirkungen für die überwiegend in der Stadt oder im unmittelbaren StadtMBland wohnenden oder durch Eigentum gebundenen Mitarbeiter dieser Behörde, wird die beabsichtigte Behördenverlegung zwangsläufig die zentralörtliche Bedeutung der Stadt Montabaur weiterhin verschlechtern und damit deren Struktur verändern und somit auch die angestrebten Ziele der Raumordnung und Landesplanung in Frage stellen. Diese durch die unverständlichen Entscheidungen der Landesregierung hervorgerufenen Auswirkungen können im Interesse einer sinnvollen Weiterentwicklung des Mittelzentrums Montabaur nicht hingenonnen werden.
Der Rat der Stadt Montabaur fordert daher die Landesregierung auf, die Verlegung des Autobahnamtes Montabaur zu unterlassen. Sofern zwingende sachliche Gründe für die Behördenverlegung erkennbar gemacht werden, sollte die Verlegung des Autobahnamtes jedoch zeitlich nur dann erfolgen, wenn zur Erhaltung der zentralörtlichen Bedeutung der Stadt Montabaur gleichzeitig eine gleichwertige Landesbehörde nach Montabaur als Ersatzlösung verlegt wird.
Betr.: Resolution des Stadtrates bezüglich der Verlegung des Autobahnamtes von Montabaur nach Bingen am 30. 6. 1977

