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§ 3
Unterrichtung der Einwohner
3ie Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung (§ 15 Abs. 1 GemO) und über die Ergebnisse von Ratssitzungen (§ 41 Abs. 5 GemO) erfo!gtm der § 1 (1) bestimmten Form.
2. Abschnitt Wappen, Flagge § 4 Wappen
Als Mappen der Stadt wird das Petruswappen geführt.
§ 5 Flagge
Die Flagge der Stadt setzt sich aus den Farben blau, rot und weiß zusammen.
3. Abschnitt
Ausschüsse des Stadtrates § 6
Art und Zusammensetzung der Ausschüsse
(1) Der Stadtrat bildet folgende Ausschüsse:
a) Haupt- und Finanzausschuß,
b) Rechnungsprüfungsausschuß,
c) Bauausschuß,

