Akte 
Sitzung 20. Dezember 1979
Entstehung
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Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, ' Untershausen und Welschneudorf,

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b) ab 1. Januar 1980 im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur.

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(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte und Erläuterungen, die wegen ihres Umfanges nicht gern. Abs. 1 öffentlich bekanntgemacht werden können, werden im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zur Einsicht ausgelegt. Die Auslegung erfolgt an sieben Werktagen, an denen die

- -Einsichtnahme möglich ist, während der Dienstzeit. Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung werden nach Abs. 1 spätestens am Tage vor Beginn der Auslegung öffentlich bekanntgemacht. ^ ^

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(3) In den Fällen, in denen eine dringliche Sitzung des Stadtrates nicht recht ) zeitig gern. Abs. 1 öffentlich bekanntgemacht werden kann,erfolgt die Bekannt­machung in der "Westerwälder Zeitung" (Ausgabe F).

(4) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die in den Absätzen 1 bis 3 vorgeschriebene Ebkanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch öffentlichen Ausruf. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseiti­gung des Hindernisses in der durch die in den Absätzen 1 bis 3 vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zei1ab-*, - lauf gegenstandslos gemacht worden ist. ^

§ 2

Sonstige Bekanntgaben

Öffentliche Bekanntgaben, die nicht durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind und ortsübliche Bekanntgaben erfolgen, sofern in Auftrags- und Amtshilfeango- legenheiten keine andere Form bestimmt ist, in der in § 1 (1) bestimmten Form.

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