Akte 
Sitzung 23. Oktober 1979
Entstehung
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Punkt 11/1: - Vorlage Nr. 32 -

Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen im Stadtteil Horressen (Herrenhahnweg)

Der Stadtrat faßt mit 24 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 und Art. I §§ 7 und 8 und Art. II der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) der Stadt Montabaur vom 26.9.1978 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.

Bezeichnung verlaufend von hergestellte Teil-

bis

Einri chtung

Herrenhahnweg

Flurst. Nr. 78 bis Flurst. Nr.70 einerseits und Flurst. Nr. 80 bis Flurst. Nr. 91 anderer­seits

Fahrbahn, Straßenentwässerung,

Bürgersteige,

Straßenbeleuchtung

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlage gilt der 1.9.1979.

Punkt 11/2: - Vorlagen Nr. 34 und 34a - Anlagen Nr. 3 und 4

Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplanentwurf "Altstadt II" im Rahmen des Offen­legungsverfahrens gern. § 2 Abs. 6 BBauG

1. Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) erklärt für die CDU-Fraktion, daß es nach ihrer Auffassung notwendig ist, die in den Vorlagen Nr. 34 und 34a vorgeschlagenen Entscheidungen zu treffen.

Für SPD- und FWG-Fraktion erklären deren Fraktionssprecher Widner und Schweizer die Ablehnung der vorgeschlagenen Entscheidungen. Die aus den Vorlagen ersichtlichen Bedenken und Anregungen werden als überwiegend berechtigt bezeichnet. Der Sanierungsträger habe keinen Sozialplan vorgelegt, der den Anforderungen entspreche.

Zur Frage der Aussiedlung des Lenaif wird erklärt, durch

die Bauvorhaben Menningen und ^etw^werae ohnehin dort ein Mischgebiet geschaffen. Die Schreinerei Lenaif müsse nur ausgesiedelt werden, wenn ein "besonderes Baugebiet"ausgewiesen werde. Man solle die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erhaltung des Gebäudes und Betriebes im Bereich "Altstadt II" schaffen.

Außerdem wird die Erhaltung des Hauses Nr. 15 angeregt. Der Abriß sei nur mit Blick auf die ursprüngliche Einfahrt der Tiefgarage vorgesehen.

Bürgermeister Mangels appelliert an die Ratsmitglieder, die in den Vorlagen vorgesehenen Entscheidungen zu treffen. Eitve Ablehnung schade den dort ansässigen Grundstückseigentümern und der Stadt. Die Aufstellung des

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