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Eine Schreinerei ist unter dieser Kategorie einzustufen. Die
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Umsetzung des Betriebes aus diesem Gebiet ist daher notwendig. Die Aussiedlung soll erfolgen, wenn für beide Seiten akzeptable Ersatzlösungen gefunden sind.
Eheleute Schapf
Die Bedenken und Anregungen vom 10.9.1979 'werden zurückgewiesen. '33
Begründung:
Die vorhandene Bausubstanz ist nach Beschaffenheit und Lage mit den Zielen einer städtebaulichen Neuordnung nicht in Einklang zu bringen.
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(Mangels) Bürgermeister
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