Der Bürgermeister
*- U t
'r
y
J
für die Sitzung des Stadtrates am 23. Oktober 1979, Vorlage-Nr. 3 4a
Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan "Altstadt II" im Rahmen der Offenlage gern. § 2a (6) BBauG
Sachbearbeitende Dienststelle
Bauamt
Berichterstatter:
Oberamtsrat Kaltenhäuser
Antraa:
Der Stadtrat möge beschließen:
Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und folgende Beschlüsse gefaßt:
Haus Zühlke
Die Anregung bezüglich der verkehrsmäßigen Erschließung (Anlegung eines Wendehammers zu Lasten der Grünfläche) wird berücksichtigt. Für die Unterbringung des Fuhrparkes werden in unmittelbarer.Nähe Garagen vorgesehen.
Großschlachterei Karl-Heinz Zühlke
Die Bedenken vom 5.9.1979 werden zurückgewiesen.
Begründung:
Die Beibehaltung der Nutzungsart in dem bestehenden Gebäude ist aus städtebaulichen sowie aus Umweltgründen nicht vertretbar.
Der Schlachtereibetrieb ist ein Störfaktor, der mit den Zielsetzungen des geplanten "Besonderen Wohngebietes" (§ 4a, BauNVO) nicht in Einklang zu bringen und nicht zulässig ist. Es ist daher langfristig die Aussiedlung des Betriebes vorzusehen. Die Umsetzung erfolgt erst, dann, wenn eine funktionelle Ersatzlösung gefunden ist (akzeptabler Standort).
Karl-Hermann Lenaif
Die Bedenken und Anregungen vom 1.10.1979 können keine Berücksichtigung finden. ^
Begründung:
Das Plangebiet ist als "Besonderes Wohngebiet" gern. § 4a BauNVO festgesetzt. Die Gebiete dienen vorwiegend dem Wohnen. Im Hinblick auf die Eigenart dieser Gebiete (dies gilt auch für Allgemeine Wohngebiete) sind störende Gewerbebetriebe nicht zulässig.
il''
^ i!
ig vonr* 1979 VIII
n vom . 1979 . VIII
- 3 -

