Akte 
Sitzung 23. Oktober 1979
Entstehung
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III. Eine entsprechende überplanmäßige Ausgabe wird genehmigt. Die Mittel sind im Nachtragshaushaltsplan 1979 bereitzustellen.

e) Vorlage Nr. 36

Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf eines Erbteiles an einem Grundstück im Schul- und Sportzentrum__

Der Stadtrat faßt mit 23 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt dem Kauf des Erbanteils von Frau Elisabeth Kühberger, Otterskirchen, an dem Grundstück Nr. 4224 in der Flur 31 der Gemarkung Montabaur mit einer Größe von 1 964 qm zum Preise von 30 933,-- DM zur Vermeidung der Enteignung zu.

Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar nach Umschreibung des Erbanteils im Grundbuch. Die Nebenkosten trägt die Stadt Montabaur.

Der Stadtrat genehmigt eine entsprechende überplanmäßige Ausgabe. Die Deckung der Ausgabe ist im Nachtragshaushalt sicherzustellen.

Bürgermeister Mangels berichtet, bei den Verhandlungen, die Amtsrat Merz mit der Grundstückseigentümerin Kühberger und deren Anwalt in Passau geführt hat, sei von Frau Kühberger erklärt worden, Ratsmitglied Schweizer (FWG) habe ihre Kaufpreisforderungen gegen die Stadt als angemessen bezeichnet und die Verhandlungsführung durch die Verwaltung kritisiert.

Bürgermeister Mangels appelliert an Ratsmitglied Schweizer, künftig auf eine Einschaltung in Grundstücksverhandlungen zu verzichten, da dies zum Nachteil der Stadt gereiche.

Ratsmitglied Schweizer erklärt, diese Aussagen seien unzutreffend. Er habe lediglich mit Frau Kühberger verhandelt, um auf eine schnelle Einigung hinzuwirken, die im Interesse der Stadt geboten war. Keinesfalls habe er sie in ihren Kaufpreisvorstellungen bestärkt.

Amtsrat Merz gibt den Inhalt der Äußerungen von Frau Kühberger, die in Gegen­wart von Zeugen getroffen wurden, wieder. Ratsmitglied Schweizer will den Vorgang klarstellen, wird jedoch von Bürgermeister Mangels gebeten, damit bis zur Unterzeichnung des Kaufvertrages zu warten.

Ratsmitglied Kram (CDU) informiert den Rat, unter Hinweis auf die Vertrau­lichkeit seiner Auskunft, daß der Bau des Sportplatzes im Schul- und Sport­zentrum Montabaur beim Westerwaldkreis Priorität genieße unter der Bedingung, daß bis zum 1.11.1979 die Grundstücksangelegenheit geklärt sei.

Bürgermeister Mangels erklärt, bis zum 1.11.1979 sei eine Abwicklung der Grundstücksangelegenheit Kühberger aus formellen Gründen nicht möglich. Die Vertragsbeurkundung und Grundbucheintragung könne bis zu diesem Zeitpunkt nicht bewirkt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Westerwaldkreis umgehend zu erklären, daß die grundstücksmäßigen Voraussetzungen für die Anlage des Sportplatzes im Schul- und Sportzentrum geschaffen seien.

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