Akte 
Sitzung 27. September 1979
Entstehung
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Punkt 11/6: - Vorlage Nr. 22 - Anlage Nr. 5

Beratung und Beschlußfassung über die Zuschußgewährung für erhaltungs­würdige Gebäude außerhalb des Geltungsbereiches der Satzung der Stadt Montabaur über die Art der Gestaltung und der Instandhaltung der Bebauung im historischen Teil der Stadt

1. Ratsmitglied Teves (FWG) beantragt, die Gewährung für Zuschüsse für erhaltungs­würdige Gebäude in den Stadtteilen im Rahmen einer Satzung zu regeln.

Die Verwaltung weist darauf hin, bei Stattgabe dieses Antrages müßten die erhaltungswürdigen Gebäude innerhalb der gesamten Stadt ermittelt werden. Dies würde einen beträchtlichen Aufwand bedeuten, der von der Verwaltung selbst nicht erbracht werden kann. Die Beauftragung eines Ing.-Büros würde zu unver­hältnismäßig hohen Kosten führen.

2. Der Stadtrat faßt mit' 19 Ja- und 6 Nein-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Rat beschließt, auch bei Objekten im gesamten Stadtgebiet einschl. Stadt­teilen, die nicht in der Gestaltungssatzung enthalten sind, im Einzelfall Zuschüsse zu gewähren nach vorheriger Festlegung der mit der Zuschußgewährung verbundenen Auflagen.

Punkt 11/7: - Vorlage Nr. 26 - Anlage Nr. 6

Beratung und Beschlußfassung über die Satzung über die Erhebung von Parkgebühren in der Tiefgarage

1. Ratsmitglied Bächer (SPD) beantragt, in § 3 Abs. 4 der Satzung aufzunehmen, daß dieGebührenbefreiung für den Personenkreis gilt, der nach § 58 des Schwerbehindertengesetzes kostenlos öffentliche Nahverkehrsmittel benutzen kann.

Nach längerer Diskussion kommt man überein, § 3 Abs. 4 in der im Entwurf vor­gesehenen Fassung stehen zu lassen und lediglich um den Satz 2 zu ergänzen:

"Die Höchstparkzeit beträgt 4 Stunden."

2. Der Stadtrat faßt mit 19 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt den Entwurf der Satzung der Stadt Montabaur über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Parkgarage am Konrad-Adenauer-Platz in der Form, wie er als Anlage beigefügt ist, mit der Ergänzung des § 3 Abs. 4 um den Satz "die Höchstparkzeit beträgt 4 Stunden".

Punkt 11/8: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

a) Ratsmitglied Roßbach (FWG) bemängelt, daß am Rathauseingang in größerer Zahl Krafträder geparkt werden und so der Zugang zum Rathaus behindert wird.

Er regt an, vor dem Geschäft Heiser eine Möglichkeit zum Parken für Krafträder zu schaffen.

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