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Zu §§ 1, 2 und 3 bittet er um Ergänzung im Sinne der Tischvorlage vom 26. 9. 1979. Dazu erheben sich keine Widersprüche oder Alternativvorschläge.
Zu § 16 Abs. 2 Satz 2 beantragt Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) das Wort "drei" durch das Wort "zwei" zu ersetzen. Dem Antrag wird mit 21 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen stattgegeben.
Anschließend stellt Bürgermeister Mangels den Entwurf der Hauptsatzung in der Form der Änderung vom 26. 9. 1979 insgesamt zur Abstimmung.
13 Ratsmitglieder stimmen für den Entwurf, 14 dagegen. Damit ist der Entwurf der Hauptsatzung abgelehnt. Es besteht Übereinstimmung, daß in der nächsten Ratsitzung erneut darüber beraten und beschlossen werden soll.
Punkt 11/2: - Vorlage Nr. 24 -
Wahl von Mitgliedern für den Stadtteilausschuß Dieser Punkt wird einvernehmlich von der Tagesordnung abgesetzt.
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Punkt 11/3: - Vorlage Nr. 25 - Anlage Nr. 3
Beratung und Beschlußfassung über die Geschäftsordnung für den Stadtrat
1. Bürgermeister Mangels erklärt, er beabsichtige, nach Möglichkeit in Zukunft
den Beginn der öffentlichen Sitzung auf 18.00 Uhr festzusetzen, wie dies bereits zweimal geschehen sei.
Außerdem erklärt er seine Bereitschaft, darauf zu achten, daß die Dauer der Sitzung in der Regel 6 Std. nicht übersteigt, sofern nicht Sachzwänge entgegenstehen. Er betont, auch in der Vergangenheit sei die Dauer der Sitzungen ausschließlich von den anstehenden Notwendigkeiten bestimmt worden.
2. Sodann wird über die einzelnen Anträge zur Geschäftsordnurg abgestimmt.
2.1 Antrag der FWG-Fraktion zu § 1 Abs. 1 mit dem Inhalt:
Es soll folgender Satz 2 angefügt werden: "Davon finden im Wechsel jährlich 2 Sitzungen in den Stadtteilen statt".
Für den Antrag stimmen 6 Ratsmitglieder, 21 stimmen dagegen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
2.2 Antrag der FWG-Fraktion zu § 21 mit dem Inhalt, es solle folgender Absatz 5 angeführt werden: "(5) Nach der öffentlichen Sitzung findet eine Bürgerfragestunde statt. Diese soll grundsätzlich eine Zeit von 30 Min. nicht überschreiten. Die Redezeit der Bürger soll 3 Min. nicht überschreiten."
Für den Antrag stimmen 12 Ratsmitglieder, 15 stimmen dagegen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
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