II. Öffentliche Sitzung
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Punkt 11/1: - Vorlage Nr. 23 - Anlage Nr. 2
Beratung und Beschlußfassung über die Hauptsatzung der Stadt Montabaur
1. Bürgermeister Mangels weist auf den Beschluß des Verbandsgemeinderates hin, mit Wirkung vom 1. 1. 1980 das Amtsblatt als Bekanntmachungsorgan abzulösen j. und statt dessen ein Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur einzuführen.
'} Für die Stadt und die übrigen Ortsgemeinden bleibe danach nur die Möglichkeit,
^ entweder das Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur als Bekanntmachungsorgan
j einzuführen oder öffentliche Bekanntmachungen in der Westerwälder Zeitung vor
zunehmen. Letzteres sei mit Kosten von ca. 10 000,-- bis 15 000,-- DM jährlich i verbunden. Er spricht sich für die Einführung des Wochenblattes als Bekannt
machungsorgan der Verbandsgemeinde aus.
^ 2. Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) votiert ebenfalls für die Einführung des Wochen-
blattes als Bekanntmachungsorgan der Stadt Montabaur.
3. Ratsmitglied Bächer (SPD) beantragt,die Beratung und Beschlußfassung über die Hauptsatzung von der Tagesordnung abzusetzen. Die Verwaltung solle zuvor prüfen
a) welche rechtlichen Konsequenzen sich ergeben, wenn die Stadt und einige Ortsgemeinden auf der Beibehaltung des Amtsblattes bestehen und
b) ob im Falle einer Entscheidung für die Westerwälder Zeitung als Bekanntmachungsorgan die Kosten der Stadt durch Minderung der Verbandsgemeindeumlage angerechnet werden könnten.
Bürgermeister Mangels erklärt, es bedürfe keiner vorherigen Prüfung. Die Beibehaltung des Amtsblattes sei nicht mehr möglich. Ebenso sei eine Minderung . der Verbandsgemeindeumlage nicht durchsetzbar.
T 4. Ratsmitglied Schweizer (FWG) spricht sich ebenfalls für die Absetzung des Tagesordnungspunktes aus.
[ Auf Antrag der SPD-Fraktion wird die Sitzung für 7 Minuten unterbrochen.
K Nach Wiedereröffnung der Sitzung beantragt Ratsmitglied Bächer (SPD), die Beratung H und Beschlußfassung über die Hauptsatzung von der Tagesordnung abzusetzen. Für
§ den Antrag sprechen sich 14 Ratsmitglieder aus, 13 stimmen dagegen. Da die Absetzung
H gern. § 34 Abs. 7 GemO der Zweidrittelmehrheit bedarf, gilt der Antrag auf Absetzung H als abgelehnt.
H Sodann beantragt Ratsmitglied Schweizer (FWG) Sitzungsunterbrechung. Dem Antrag
H wird stattgegeben. Die Sitzung wird für 5 Minuten unterbrochen.
) Nach Wiedereröffnung der Sitzung beantragt Ratsmitglied Schweizer (FWG),über die H Hauptsatzung zu beraten.
H Bürgermeister Mangels ruft die einzelnen §§ auf und bittet um Wortmeldung.
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