Akte 
Sitzung 25. September 1975
Entstehung
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6. Der Verkauf des städtischen Baugrundstückes Flur 51 Parz. 303 erfolgt unter der Auflage, daß dieses Grundstück nicht bebaut wird. In den notariellen Vertrag ist dieses aufzunehmen. Die Eintragung ist grundbuchlich zu sichern.

Der Sanierungsträger wird bevollmächtigt, auf dieser Grundlage den endgültigen Ringtauschvertrag abzuschließen.

Ratsmitglied Dr. Hütte, CDU-Fraktion, hat wegen Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen.

f) Bereitstellung von Grundstücken für die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes, ohne Vorlage (Anlage Nr. 1)

Diesem Punkt liegt ein Antrag der Fa. Handelshof auf Bereitstellung eines Geländes in einer Größe von etwa 15.000 qm zum Bau eines Einkaufmarktes zugrunde.

Nachdem die Berechnungen des Bauamtes nunmehr ergeben haben, daß das zur Ver­fügung stehende Gelände groß genug ist, um neben der im Bebauungsplan als Grün­fläche ausgewiesenen Fläche und der für die evtl. Errichtung eines Behördenzentrums benötigten Fläche das o. a. Vorhaben zu ermöglichen, nimmt der Stadtrat zu der Anfrage wie folgt Stellung:

Im Grundsatz besteht Bereitschaft, im Bereich des Bebauungsplanes "Himmelfeld II" links der Bodener Straße eine Fläche auszuweisen für ein Sondernutzungsgebiet und im Rahmen der Verfügungsgewalt bis zu 15.000 qm Fläche dem Handelshof zur Verfügung zu stellen. Der Interessent wird aufgefordert, die Planungsabsichten zu konkretisieren und anschließend mit der Stadt über nähere Einzelheiten zu ver­handeln.

Die Preisvorstellungen der Stadt sind identisch mit dem Preis, der sich aus dem Umlegungspreis ergibt. Aus heutiger Sicht wird mit einem Umlegungspreis von ca. 36,-- DM/qm gerechnet.

Die Verwaltung wird beauftragt, diese grundsätzliche Meinung gegenüber dem Interessenten zu vertreten.

g) Veräußerung einer Straßenteilparzelle in der Dillstraße, Vorlage Nr. 170 Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt der Veräußerung der Straßenparzelle 49/1 in der Flur 51 der Gemarkung Montabaur mit einer Größe von 45 qm an die Geschwister Hehl/Pehl zum Preise von 25,-- DM/qm zu. Das sind zusammen 1.125,-- DM.

Der Kaufpreis ist innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Kaufver­trages fällig und zahlbar. Die Nebenkosten tragen die Erwerber.

h) Verkauf einer Grundstücksteilfläche an die Kevag zur Errichtung einer Trafo-Station, Vorlage Nr. 171

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat ist mit der Veräußerung einer noch zu vermessenden Teilfläche des Flurst. Nr. 41/1 in der Flur 48 der Gemarkung Montabaur mit einer Größe von ca. 20 qm an die Kevag zum Preise von 36, DM/qm, das sind zusammen 720,-- DM, einverstanden.

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