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1. dem Ankauf des bebauten Grundstückes Flur 44, Flurst. Nr. 150 und 153 in der Waterloostraße 4 zum Preise von 95.000,-- DM zuzüglich Maklergebühren von den Eheleuten Heinrich Hausfeld und dem anschließenden Tausch dieses
-Grundstückes mit dem bebauten Grundstück Flur 17, Parz. 3057 von Frau Maria Meurer in der Hospitalstraße 4 auf einer Verrechnungsbasis von 60.000,— DM zuzüglich eines 1-jährigen Zinszuschusses für die Restkaufpreishypothek,
2. dem Erwerb des bebauten Grundstückes Flur 17, Parzellen 116/2989 und 3011 in der oberen Plötzgasse 4 von den Eheleuten Rudi Kilian, Niederelbert, zum Preise von 70.000,-- DM als Ersatzgrundstück für das im Sanierungsgebiet liegende Hausgrundstück Hackenbruch/Eberth in der Hospitalstraße,
3. dem Ankauf des bebauten Grundstückes Flur 44, Parzelle 316, Steinweg 39 von Frau Maria Schäfer, Wwe., mit einem Verrechnungswert von 70.016,-- DM zuzüglich eines 1-jährigen Zinszuschusses für die für einen Neubau benötigten Fremdmittel in Höhe von 30.000,-- DM,
4. dem Verkauf eines ideellen 1/2-Anteils des städtischen Baugrundstückes auf
der Vorbehaltsfläche Flur 51, Parzelle 288 = 6,53 ar zum Preise von 47,-- DM/qm zuzüglich anteilige Wasser- und Kanalhausanschlußkosten an Frau Maria Schäfer mit einer Bebauungsverpflichtung und der Verpflichtung zur Begründung von vertikalem Wohnungseigentum innerhalb von 2 Jahren und einen Rückauflassungsanspruch zugunsten der Stadt bei Nichterfüllung.
An der Beratung und Beschlußfassung hat Ratsmitglied Kochern wegen Sonderinteresse
gern. § 22 GemO nicht teilgenommen und den Sitzungsraum verlassen.
e) Ringtausch im Rahmen der Altstadtsanierung, Vorlage Nr. 173
Der Stadtrat faßt einstimmig bei einer Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt dem Entwurf des vorliegenden Ringtauschvertrages zu, wonach '
1. die Erbengemeinschaft Hackenbruch/Ebert das bebaute Grundstück Flur 17
Nr. 61/3058 = 3,66 ar in der Hospitalstraße 2 zum Schätzpreis von 119.018,-- DM
zuzüglich der mit der Bezirksregierung noch abzustimmenden Entschädigungen aus
dem Härtefonds, für sonstige Vermögensnachteile und eines Zinszuschusses
für ein Darlehen bis zu 30.000,-- DM auf den Sanierungsträger überträgt. ^om
Der Zinszuschuß wird für die Dauer von 1-2 Jahren gewährt. 75
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2. der Sanierungsträger an Herrn Hackenbruch die bebauten Grundstücke Flur 17 Parz. Nr. 116/2989 und 3011 = 3,06 ar in der oberen Plötzgasse 4 zum Preise von 65.000,-- DM übereignet,
3. Herr Heinz Fohr den Bauplatz Nr. 406/3 in der Flur 51 = 545 qm in der Saarstraße an Frau Ebert veräußert,
4. die Stadt Montabaur zum Ausgleich hierfür Herrn Heinz Fohr das städtische Baugrundstück Flur 51 Parz. 303 = 686 qm zum Preise von 47,-- DM/qm, d. s. insgesamt 32.242,-- DM zuzüglich Wasser- und Kanalhausanschlußkosten überläßt.
5. Der Bebauungsplan "Große Alberthöhe I" (Vorbehaltsfläche) ist der Art zu ändern, daß die Flur 51 Flurstück 303 von der Bebauung ausgeschlossen und als private Grünfläche ausgewiesen wird.
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