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b) Verkauf von Wege- und Grünflächen auf der Vorbehaltsfläche, Vorlage Nr. 167 Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
I. Der Stadtrat genehmigt den Verkauf von Teilflächen der Wegeparzelle Nr. 286 in der Flur 51 zum Preise von 25,-- DM/qm:
1. an die Eheleute Dieter Walter Schmidt ein Teilstück von ca. 40 qm,
2. an die Eheleute Dr. Norbert Heinen ein Teilstück von ca. 50 qm,
3. an die Eheleute Karl Michael Becker ein Teilstück von ca. 40 qm,
4. an die Eheleute Reinhard Wagner ein Teilstück von ca. 90 qm.
Die Kaufpreise sind innerhalb eines Monats nach Abschluß der notariellen Kaufverträge fällig und zahlbar. Die Vermessungskosten gehen zu Lasten der Stadt Montabaur; die übrigen Nebenkosten gehen zu Lasten der Erwerber.
II. Unter Aufhebung des Beschlusses vom 12. 6. 1975 wird der Kaufpreis für die von den Eheleuten Norbert Seidel erworbene Teilfläche von ca. 40 qm auf 25,-- DM/qm festgesetzt. Die Vermessungskosten, nicht jedoch die sonstigen Nebenkosten, trägt die Stadt Montabaur.
An der Beratung und Beschlußfassung hat Ratsmitglied Dr. Hütte, CDU-Fraktion, wegen Sonderinteresse gern. § 22 GemO nicht teil genommen.
c) Verkauf eines Bauplatzes im Stadtteil Eigendorf, Vorlage Nr. 168 Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt den Verkauf des städtischen Baugrundstückes Nr. 19/2 in der Flur 13 der Gemarkung Eigendorf mit einer Größe von 667 qm an die Eheleute Manfred Schmidt, Montabaur-Elgendorf, zum Preise von 30,-- DM/qm zuzüglich Erschließungskosten.
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Der Kaufpreis von 20.010,-- DM ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach /om ^
Abschluß des notariellen Kaufvertrages. Sämtliche Nebenkosten gehen zu Lasten der 75 P
Erwerber. Diese müssen sich, verpflichten, das Grundstück innerhalb von 3 Jahren 711
mit einem Wohnhaus zu bebauen und der Stadt Montabaur einen Rückübertragungsanspruch bei Verletzung dieser Auflage einzuräumen.
Der Verkaufserlös ist zur Finanzierung von Investitionen im Stadtteil Eigendorf zu verwenden.
d) Erwerb von Grundstücken im Altstadtsanierungsbereich, Vorlage Nr.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt folgenden Grundstücksgeschäften im Rahmen der Altstadtsanierung zu:
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