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Punkt 11/4 c, Vorlage Nr. 138
Verkauf einer Teilwegeparzelle auf der Vorbehaltsfläche Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt dem Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche der stadteigenen Flurstücke Nr. 286 und 293 in der Flur 51 in einer Größe von ca. 50 qm an die Eheleute Norbert Seidel, Montabaur, Siegstraße 22 zu.
Der Kaufpreis beträgt 36,-- DM/qm, mithin für 50 qm = 1.800,-- DM. Er ist fällig und zahlbar 1 Monat nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages.
Sämtliche Nebenkosten einschl. der Vermessungskosten gehen zu Lasten der Erwerber.
Punkt 11/4 d, Vorlage Nr. 139
Übertragung der Stadtbachparzellen auf die Anlieger gegen Einräumung einer Grunddienstbarkeit (Anlagen 1 und 2)
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat ist mit der Eigentumsübertragung der in der Anlage aufgeführten Stadtbachparzellen an die jeweiligen Anlieger einverstanden, wenn diese ihrerseits der Stadt Montabaur unentgeltlich eine Grunddienstbarkeit für die Trasse des Stadtbaches und der Kanalisationsleitung einräumen. Gegenseitige Herauszahlungen erfolgen nicht.
Die Kosten des notariellen Kaufvertrages und seines Vollzuges tragen die Beteiligten je zur Hälfte. Dies gilt nicht für evtl. Ertragssteuern und die Grunderwerbssteuer, die zu Lasten der jeweiligen Steuerschuldner gehen.
Eine entsprechende außerplanmäßige Ausgabe wird genehmigt. Die Mittel sind im Haushaltsplan 1975 bereitzustellen.
Ratsmitglied Roßbach, CDU-Fraktion, hat wegen Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen und den Sitzungsraum verlassen.
Punkt 11/4 e, Vorlage Nr. 141
Ankauf eines Grundstückes im Schul- und Sportzentrum Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Ankauf des Grundstückes Nr. 46/4234 in der Flur 31 der Gemarkung Montabaur von Herrn Eberhard Keul, Montabaur, Peterstorstraße.
Der Kaufpreis beträgt 20,50 DM/qm, das sind für insgesamt 2.287 qm = 46.883,50 DM.
Er ist bei Abschluß des notariellen Kaufvertrages fällig und zahlbar. Sämtliche Nebenkosten gehen zu Lasten der Stadt Montabaur.
Eine dementsprechende überplanmäßige Ausgabe wird genehmigt. Die Mittel sind im Vermögenshaushalt 1975 bereitzustellen.
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