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Die ursprünglich mit der Altstadtsanierung beauftragte Deutsche Gesellschaft für Landentwicklung (DGL) geht nunmehr in die Gesellschaft für Landeskultur GmbH ein. Diese neue Gesellschaft wird zum großen Teil von ausländischem Kapital getragen. Fräulein Friedsam unterrichtet den Stadtrat über die Hintergründe dieser Fusion.
Sie trägt nochmals die Bitte vor, die Stadt Montabaur möge den an die DGL erteilten Auftrag der Altstadtsanierung in Montabaur der neuen Gesellschaft übertragen.
Seitens der Verwaltung wird festgestellt, daß keine Verpflichtung für die Stadt besteht, den Auftrag zu übertragen, da durch die Fusion die Geschäftsgrundlage weggefallen ist. Durch diesen Umstand steht der Stadt frei, zu entscheiden, ob sie eine Übertragung des Auftrages vornimmt oder sich einen neuen Sanierungsträger suchen will.
In dieser Frage wird jedoch keine Entscheidung getroffen. Der Stadtrat behält sich eine Oberlegungszeit bis zum August vor, wobei festgehalten wird, daß es für die Entscheidung wesentlich sein wird, ob und in welchem Umfang nunmehr
sich aktiv in die Arbeit in Montabaur einschaltet.
Punkt 11/2, ohne Vorlage
Bekanntgabe der veränderten Planung Soldatenheim
Bürgermeister Mangels informiert den Stadtrat über die veränderte Planung für den Bau des Soldatenheimes. Er stellt fest, daß die Umplanung im wesentlichen nur eine Verbesserung bedeutet.
Punkt 11/3, Vorlage Nr. 135
Bevollmächtigung des Forstamtsleiters zur Verwertung von Walderzeugnissen im Stadt- und Hospitalwald
VO!^
1975
VII
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat erteilt dem Leiter des Forstamtes Montabaur Vollmacht zur Verwertung
der Walderzeugnisse aus dem Stadt- und Hospitalwald.
II
Punkt 11/4 b, Vorlage Nr. 137
/II
Ankauf eines Grundstückes für die Erweiterung des städt. Friedhofes
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Ankauf des Grundstückes Nr. 1650/1 in der Flur 4 der Gemarkung Montabaur mit einer Größe von 3275 qm von Herrn Kurt Schneider, Montabaur.
Der Kaufpreis beträgt 3,95 DM/qm, mithin für 3275 qm = 12.936,25 DM. Er ist fällig und zahlbar, sobald dem beurkundenden Notar alle Unterlagen zur Umschreibung des Eigentums im Grundbuch vorliegen.
Eine dementsprechende außerplanmäßige Ausgabe wird bewilligt. Die Mittel sind im Haushaltsplan 1975 bereitzustellen.
Ratsmitglied Frau Schneider, CDU-Fraktion, hat wegen Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen und den Sitzungsraum verlassen.
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