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Punkt 11/4 a, Vorlage Nr. 136
Verkauf eines stadteigenen Grundstückes (Dienstwohngebäude)
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
1. Das stadteigene Grundstück Jahnstraße 40, eingetragen im Grundbuch von Montabaur, Band 55 Blatt 2278 Flur 26 Flurstück 4586/6 = 1.694 qm groß, wird mit aufstehendem Haus an die Eheleute Milhelm und Annette Mangels geb. Thiemann je
zur Hälfte verkauft.
2. Der Kaufpreis beträgt 260.000,-- DM.
3. Der Betrag in Höhe von 145.000,-- DM ist sofort zahlbar nach grundbuchlicher Eintragung des Eigentumsübergangs.
4. Zur Sicherung des Restkaufpreises in Höhe von 115.000,-- DM ist eine Restkaufpreishypothek im Grundbuch einzutragen, der im Range nur Grundpfandrechte bis zur Höhe von 50.000,-- DM vorhergehen dürfen.
5. Die Restkaufpreishypothek ist mit 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu verzinsen.
6. Die vierteljährliche Annuität beträgt 4.800,— DM (ersparte Zinsen wachsen der Tilgung zu).
7. Mit dem Tage des Eigentumsübergangs erlischt der Anspruch des bisherigen Nutznießers auf Vorhaltung einer Dienstwohnung.
Bürgermeister Mangels hat wegen Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung
und Beschlußfassung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen. Den Vorsitz
führte der 1. Beigeordnete, Herr Vogel.
Punkt 11/5, ohne Vorlage
Beschlußfassung über die Auftragsvergabe zum Ausbau der Bürgersteige an der Wallstraße und der Freiherr-vom-Stein-Straße
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Arbeiten zum Ausbau der Bürgersteige der Wallstraße sowie des Bürgersteiges der Freiherr-vom-Stein-Straße werden der billigstbietenden Firma Manfred Schulte, Gückingen, übertragen. Das Angebot der Fa. Schulte beläuft sich auf 47.369,-- DM.
Das zweitgünstigste Angebot wurde von der Fa. Teerbau, Koblenz, abgegeben und liegt um ca. 1.500,-- DM über dem der Firma Schulte. Bezüglich des Angebotspreises ist jedoch zu berücksichtigen, daß dem Angebot eine Stärke des Verbundsteinpflasters von 6 cm zugrundeliegt, der Stadtrat jedoch beschlossen hat, daß ein Verbundsteinpflaster in der Stärke von 8 cm angebracht werden soll.
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