Akte 
Sitzung 22. Mai 1975
Entstehung
Einzelbild herunterladen

13

(

i

Walter Opper, Mühlheim/Ruhr zum Preise von 10, DM/qm = 1.090, DM unter folgenden Auflagen zu:

1. Die derzeitige Ausfahrt in den angrenzenden Forstwirt­schaftsweg ist zu schließen.

2. Der Forstwirtschaftsweg und die Böschung sind in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen und durch den Bau einer Stützmauer mit einer Länge von ca. 30 m an der neuen Grundstücksgrenze zu sichern.

3. Bei einem Verstoß gegen eine dieser Verpflichtungen ist eine Vertragsstrafe von 5.000, DM zu zahlen; dieser Betrag ist bei Abschluß des notariellen Kaufvertrages als Sicherheit zu hinterlegen.

4. Die gemachten Auflagen sind bis zum 1.10.1975 zu erfüllen.

Der Kaufpreis ist sofort fällig und zahlbar. Sämtliche Nebenkosten einschl. der Vermessungskosten gehen zu Lasten der Erwerber. Die Mittel sind der allgemeinen Rücklage zuzuführen und für Investitions­maßnahmen im Stadtteil Wirzenborn zu verwenden.

c) Verkauf einer Teilgrabenparzelle im Stadtteil Horressen Vorlage Nr. 129

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt dem Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche der Grabenparzelle 2382/2 in der Flur 12 der Gemarkung Horressen mit einer Größe von ca. 30 qm an Frau Adele Schäfer und Frau Karin Raufer geb. Schäfer zum Preise von 22, DM/qm, das sind insgesamt 660, DM zu.

Die Erwerber müssen sich verpflichten, das für die Verbreiterung des Herrenhahnweges an der Südseite der in ihrem Eigentum befindlichen Flurstücke Nr. 1261 und 1262 in der Flur 12 benötigte Gelände beim Aus­bau der Straße zum gleichen Preis auf die Stadt Montabaur zu übertragen.

Der Kaufpreis ist 1 Monat nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages fällig und zahlbar. Sämtliche Nebenkosten einschl. der Vermessungskosten tragen die Käufer.

V0!

1975

VII

: vom 1975 , VII

Punkt 11/3, Vorlage Nr. 130

Beratung und Beschlußfassung über den Verkauf des Forst­hauses im Stadtteil Eigendorf

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt den Verkauf des Forsthauses im Stadtteil Eigendorf, Flur 1, Flurst. 174/4 = 805 qm auf dem Wege der öffentlich meistbietenden Versteigerung.

1

Der Wert des Grund und Bodens beträgt 25.800, DM.