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Die Ratsmitglieder Frau Schneider, Herr Görg, Herr Manns und Herr Schmidt, haben wegen Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung nicht teilgenommen und haben zu diesem Punkt den Sitzungsraum verlassen.
Punkt 11/2. Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten
a) Ankauf eines Grundstückes im Schul- und Sportzentrum Vorlage Nr. 126
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat ist mit dem Ankauf des Flurstückes 4968 in der Flur 31 mit einer Größe von 1.515 qm von Frau Margarethe Gärtner, Montabaur, Steinweg 56 zum Preise von 20,50 DM/qm, das sind insgesamt 31.057,50 DM einverstanden.
Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar nach vertragsgemäßer Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Sämtliche Nebenkosten gehen zu Lasten der Stadt Montabaur.
Eine entsprechende überplanmäßige Ausgabe wird genehmigt. Die Mittel sind im Vermögenshaushalt 1975 bereitzustellen.
a) Ankauf eines Grundstückes im Schul- und Sportzentrum Vorlage Nr. 127
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt den Ankauf des Grundstückes Nr. 5017 in der Flur 31 mit einer Größe von 1.258 qm von den Erben Willy Müller, Ransbach-Baumbach, zum Preise von 20,50 DM/qm, das sind insgesamt = 25.789,— DM.
Für den durch die Einweisung der Stadt in den Besitz des Grundstückes im Jahre 1970 eingetretenen Nutzungsausfall wird eine einmalige Entschädigung von 2.000,— DM gewährt.
Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar, sobald dem beurkundenden Notar alle Unterlagen zur Umschreibung des Eigentums im Grundbuch vorliegen. Die Nebenkosten gehen zu Lasten der Stadt Montabaur.
Eine entsprechende überplanmäßige Ausgabe wird genehmigt. Die Mittel sind im Haushaltsplan 1975 bereitzustellen.
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von
1975
VII
? vom 1975 . VII
b) Verkauf eines Teilgrundstückes im Stadtteil Wirzenborn Vorlage Nr. 128
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt der Veräußerung des Flurstückes 118/2 in der Flur 3 der Gemarkung Wirzenborn mit einer Größe von 109 qm an die Eheleute

