Akte 
Sitzung 27. Februar 1975
Entstehung
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alle wohnhaft in Horressen. Das sind für insgesamt 2926 qm = 39.501, DM. Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar nach vertragsgemäßer Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Sämtliche Nebenkosten gehen zu Lasten der Stadt Montabaur. Eine entsprechende überplanmäßige Ausgabe wird bewilligt. Die Mittel für den Ankauf sind im Haushaltsplan 1975 bereitzustellen.

c) Erwerb und Tausch von Grundstücken im Schulzentrum Vorlagen Nr. 105 u. 106

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt dem Ankauf folgender Grundstücke von Herrn Erich Decker, Montabaur, Hospitalstraße zu:

Flur

31,

Flurst. 4972,

Acker

auf der Bächel

21, 52

ar

Flur

31,

Flurst. 4973,

Acker

daselbst

15, 37

ar

Flur

31,

Flurst. 4974,

n

H

12,56

ar

Flur

31,

Flurst. 4975,

M

tt

12,81

ar

Flur

31,

Flurst. 4976,

M

t;

12, 56

ar

Flur

31,

Flurst. 88/4978,

Acker

auf der Bächel

10,13

ar

Flur

31,

Flurst. 89/4978,

Acker

daselbst

10,12

ar

Flur

31,

Flurst. 4981,

!t

,,

15,89

ar

Flur

31,

Flurst. 4992,

n

,!

6,43

ar

Flur

31,

Flurst. 50/4993,

tt

M

9,94

ar

127,33 ar.

Der Wert der anzukaufenden Grundstücke beträgt 20,50 DM/qm, mithin für 12.733 qm insgesamt 261.026,50 DM.

Die Stadt Montabaur verpflichtet sich zu folgenden Gegenleistungen:

1. Sie überträgt Herrn Decker das Eigentum an den Grundstücken <-

Flur 30, Flurst. 4918, Acker auf der Bächel 10,12 ar

und Flur 30, Flurst. 4919, Acker daselbst 10,13 ar.

Der Wert der Grundstücke beträgt 20,50 DM/qm, mithin für 2.025 qm insgesamt 41.512,50 DM.

2. Die Stadt Montabaur verpflichtet sich, nach Durchführung des Um­legungsverfahrens im Baugebiet "Himmelfeld I" Herrn Erich Decker dort das Eigentum an drei Baugrundstücken zu übertragen. Die Ge­samtgröße der Bauplätze soll der Zuteilung entsprechen, die ein Beteiligter nach den Regeln des Umlegungsverfahrens bei einer Einlagefläche von 4.290 qm erhalten würde.

Die Gesamtabweichung soll + ./. 10 v. H. der Nettofläche nicht überschreiten. Der Wert der Bruttofläche beträgt 20,50 DM/qm, mithin für 4.290 qm insgesamt 87.945, DM. Bei der Auswahl der Bauplätze stehen der Stadt Montabaur die Rechte des Paragraphen 262 BGB zu. Eine evtl, sich ergebende Flächendifferenz ist auf einer Preisgrundlage von 20,50 DM/qm Bruttoeinlagefläche auszu­gleichen.

3. Für die Restfläche von 6.418 qm erhält Herr Decker eine Geldent­schädigung in Höhe von 20,50 DM/qm, das sind insgesamt 131.569, DM.

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