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Punkt 11/3, Vorlage Nr. 102
Beratung und Beschlußfassung über den Verzicht auf die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 5.000,— DM an die Kolpingfamilie Montabaur e.V.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Stadt Montabaur verzichtet auf das im Zusammenhang mit dem Umbau des Kolpinghauses im Jahre 1968 an die Kolpingfamilie Montabaur e.V. gewährte Darlehen in Höhe von 5.000,— DM und erteilt die Löschungsbewilligung für die zur Sicherung des Anspruches eingetragene Buchgrundschuld.
Punkt 11/4, Vorlagen Nrn. 103 - 107
Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten
a) Bestellung einer Grunddienstbarkeit für eine Wasserversorgungsleitung im Stadtteil Eigendorf Vorlage Nr. 103
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat ist mit der Zahlung einer einmaligen Entschädigung in Höhe von 122,50 DM für die Bestellung einer Grunddienstbarkeit für die Verlegung einer Wasserversorgungsleitung von Eigendorf nach Eschelbach auf dem Grundstück Nr. 86 in der Flur 5 der Gemarkung Eigendorf einverstanden. Die Entschädigung ist fällig nach Eintragung der Dienstbarkeit im Grundbuch. Die Nebenkosten gehen zu Lasten der Stadt Montabaur.
b) Ankauf von gewerblichem Vorratsgelände am Horresser Berg Vorlage Nr. 104
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt den Ankauf folgender Grundstücke im Bereich des Horresser Berges zum Preise von 13,50 DM/qm:
1. das Flurst. 2123/2 in der Flur 14 mit einer Größe von 1264 von Herrn Josef May
2. das Flurst. 41/2156 in der Flur 14 mit einer Größe von 531 qm von Frau Mathilde Braun
das Flurst. 47/2162 in der Flur 14 mit einer Größe von 390 qm von Herrn Josef Meurer
die Flurstücke 49/2164 mit einer Größe von 244 qm und 50/2165 in der Flur 14 mit einer Größe von 497 qm von Frau Adele Schäfer,
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