Akte 
Sitzung 27. Februar 1975
Entstehung
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Dieser Betrag ist fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Vor.liegen der Nachricht des Amtsgerichts über die grundbuchmäßige Umschreibung des Eigentums auf die Stadt Montabaur.

4. Evtl, durch die sofortige Inbesitznahme entstehende Flurschäden sind gutachtlich zu ermitteln und Herrn Decker zu entschädigen. Die Kosten der Beurkundung dieses Vertrages und seiner Durch­führung sowie entstehende Gerichtskosten einschl. einer etwa anfallenden Grunderwerbssteuer, nicht jedoch evtl. Ertragssteuern trägt die Stadt Montabaur.

c) Erwerb und Tausch von Grundstücken im Schulzentrum Zusatz ohne Vorlage

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt den Ankauf folgender Grundstücke von Herrn Vinzenz D u p p, Lahnstein:

in der Flur 31, Flurst. 14/4960

Flur 31, " 15/4960

Flur 31, " 16/4960

1.305 qm 1.303 qm 1.301 qm

3.909 qm

zum Preise von 20,50 DM/qm, das sind für 3.909 qm insgesamt 80.134,50 DM.

Werden die Kaufgrundstücke oder Teile hiervon innerhalb 10 Jahren einer Wohnbebauung zugeführt, so ist für eine hierdurch entstehende Werter­höhung der Grundstücke eine Nachentschädigung zu gewähren. Eine ent­sprechende Verpflichtungserklärung ist bei einer Weiterveräußerung an Dritte von diesen zu übernehmen.

Sollten sich die Grundstückspreise innerhalb eines Jahres nach Abschluß des sich ergebenden Kaufvertrages in diesem Baugebiet in seinen jetzigen Grenzen erhöhen, so ist Herrn Dupp insoweit ebenfalls eine Nachentschä­digung zu gewähren.

Eine entsprechende überplanmäßige Ausgabe wird genehmigt. Die Mittel sind im Vermögenshaushalt 1975 bereitzustellen.

c) Erwerb und Tausch von Grundstücken im Schulzentrum Vorlage Nr. 106

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt dem Ankauf folgender Grundstücke zum Preise von 20,50 DM/qm zu:

1. Flurst. 4254 in der Flur 31 mit einer Größe von 2.213 qm von der Erbengemeinschaft Massfeller

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