Akte 
Sitzung 19. Juni 1973
Entstehung
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Punktl/4, Vorlage Nr. 162

Beratung über die Benennung einer Straße im Baugebiet "An dem Lindchen" im Stadtteil Horressen

Der Stadtrat faßt mit zwei Gegenstimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt, daß die im Baugebiet "An dem Lindchen" vorgesehene Straße die Bezeichnung "Ruhrstraße" erhält.

Punkt 1/5, Vorlage Nr. 163

Beratung und Beschlußfassung über den Ausbauplan für den Bürgersteig an der Alleestraße

Nach kurzer Aussprache faßt der Stadtrat einstimmig folgenden Beschluß:

Der an der südwestlichen Seite der Alleestraße gelegene Bürgersteig und zwar von der städt. Grabenparzelle Flur 20, Flurstück 5729 bis zum Grundstück Flur 25, Flurstück 3644/2 und von Flur 25, Flurstück 4402 bis Flur 18, Flurstück 3546/1 entspricht in Ausbauzustand sowie Ausbauart nicht mehr den heutigen Verkehrsbe­dürfnissen .

Unter Zugrundelegung des in der heutigen Sitzung vorliegenden Ausbauplanes mit Kostenberechnung wird der Ausbau der vorstehend auf geführten Verkehr serschließungs- maßnahme beschlossen.

Die sich aus dem Ausbau des Bürgersteiges ergebenden Kosten werden lt. Ortssatzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen vom 30. 11. 1961 und der Satzung vom 26. 3. 1969 zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen vom 30. 11. 1961 (l. Änderung) erhoben.

Der von der Stadt zu tragende Teil des beitragsfähigen Aufwandes wird auf 10 % festgesetzt. Herr Kaltenhäuser teilt mit, daß die Kosten für dieses Projekt mit etwa 42.000, DM veranschlagt seien.

Punkt 1/6, Vorlage Nr. 164

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Große Alberthöhe III"

Nach kurzer Stellungnahme faßt der Stadtrat einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt die Änderung der überbaubaren Flächen innerhalb des Wohn­gebietes des Bebauungsplanes "Große Alberthöhe III" in der Form, wie es der vor­liegende Plan ausweist.

Ratsmitglied Plüschke hat wegen Vorliegen von Sonterinteresse gern. § 40 (l) GO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen.

vom [973 . VI

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