Punkt 1/7, Vorlage Nr. 165
Beschlußfassung über die Offenlage der Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"
Herr Kaltenhäuser erläutert die Lage der Grundstücke. Es handelt sich um die Grundstücke der Eigentümer Schäfer und Baldus an der Fröschpfort und Rheinstraße.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, daß die geänderten Planunterlagen mit Begründung für den Bereich der Grundstücke Flur 51, Flurstücke 176/1, 176/2, 178/1 und 178/2 öffentlich ausgelegt werden.
Punkt 1/8, Vorlage Nr. 166
Beschlußfassung über die Offenlage der aufzuhebenden Bebauungspläne "Saubitz" und "Wurstwiese" im Stadtteil Horressen
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, daß die aufzuhebenden Bebauungspläne
1. "Wurstwiese", genehmigt durch das Landratsamt des Unterwesterwaldkreises, Montabaur mit Verfügung vom 21. 5. 1969,
2. 1. Änderung des Bebauungsplanes 'Wurstwiese", genehmigt durch das Landratsamt des Unterwesterwaldkreises mit Verfügung vom 19. 4. 1971,
3. "Saubitz", genehmigt durch das Landratsamt des Unterwesterwaldkreises,
Montabaur mit Verfügung vom 21. 4. 1971
öffentlich ausgelegt werden.
An Beratung und Beschlußfassung hat das Ratsmitglied Vinzenz Schmidt wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 40 (l) GO nicht teilgenommen.
Punkt 1/9, Vorlagen Nr. 167 - 169
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage Nr. 167: Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 700, — DM zur Anschaffung von beweglichem Vermögen für den städtischen Friedhof (HHSt. 730.6.980).
Die Mittel sind im Nachtragshaushaltsplan 1973 bereitzustellen.

