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Vor einer solchen Zusammenkunft würde ich es jedoch dankbar begrüßen, daß ich über den Gesamtzusammenhang mit Ihnen persönlich ein informatorisches Gespräch führen könnte. Für eine vorherige Terminabsprache wäre ich Ihnen dankbar."
Zu diesem Schreiben haben sich heute nach fast einem Monat die angeschriebenen Gemeinden nicht geäußert, was die Weiterführung der Verhandlungen betrifft. Herr Stadtrat König erklärt hierzu: "Wir sind der Meinung, daß wir nicht mit Gewalt den Dingen nachlaufen sollen, da wir im Grundsatz zwar eine Politik "der offenen Tür" betreiben, aber nicht so, als ob etwas einzunehmen wäre. Die Stadt sollte nicht nach außen den Eindruck erwecken, als müsse sie den Dingen nachlaufen. Wenn etwas auf vertraglicher Basis geregelt werden solle, dann bedarf es eines beiderseitigen Einverständnisses.
Werden aber auf der anderen Seite Forderungen gestellt, die ein Gemeinwesen aus eigener Kraft vorher hat gar nicht erfüllen können und dies nun als Preis für eine Vereinigung fordert, kann man das nur als unrealistisch bezeichnen."
Die Stadt Montabaur war und ist in der Lage, ihre eigenen Belange wahrzunehmen.
Der Vorsitzende gibt hierauf zur Antwort, daß er dies aus seiner Sicht nur bestätigen könne und betont, daß er so viel Äußerungen von dritter Seite gehört habe, daß er sich auch in seiner persönlichen Initiative in Zukunft etwas zurückhalten werde.
Ausbau Elisabethenstraße im Rechnungsjahr 1971
Stadtrat König regt an, im Rechnungsjahr 1971 die Elisabethenstraße auszubauen. Die CDU möchte dies als Antrag gewertet wissen, die notwendigen Vorarbeiten unverzüglich durchzuführen.
In diesem Zusammenhang bittet der Vorsitzende, seitens der Fraktionen doch die Dringlichkeitsliste auch für die übrigen kommunalen Maßnahmen im kommenden Jahr einzureichen.
Der Vorsitzende macht dann auf das den Stadträten vorliegende Buch mit den Federzeichnungen von Walter Kalb aufmerksam, das die Stadt mit einem Zuschuß bedacht hat.
Parkverbot Taunusstraße
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Sitzung v. 29. 10. 70! VI.Leg.-P.
26. 11. 70 VI. Leg.-P.
Leg.-P
VI
Der Vorsitzende teilt mit, daß zwischenzeitlich erneut Anfragen eingegangen sind wegen des Parkverbotes in der Taunusstraße. Ein Teil der Anlieger wünscht, daß auf diesem Straßenzug ein Parkverbot angeordnet wird. Stadtrat Roos teilt hierzu mit, daß nach den Bastimmungen der Straßenverkehrsordnung und wegen mangelnden Parkraumes in diesem Wohngebiet das Parken erlaubt sein müsse. Soweit verbotswidrig vor Ausfahrten geparkt wird, haben die Anlieger die Möglichkeit, bei der Polizei Anzeige zu erstatten.
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