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ist. Er führt unter anderem aus: "Ich habe ein Problem anzuschneiden, daß etwas mit meiner dienstlichen Tätigkeit verbunden ist. Es ist allgemein bekannt, daß zum 1. 1. 1970 das Polizeiamt Montabaur aufgelöst wird. Damit verbunden ist das Problem, daß im Landkreis keine Behörde mehr mit kriminalpolizeilichen Aufgaben betreut ist. Das wird rechtlich bedeuten, daß u. a. auch die Einsatzgruppe zur Aufklärung krimineller Delikte, die hier in Montabaur von zwei Personen wahrgenommen wird, die ihr Metier aus dem 'FF' verstehen und mit den örtlichen Verhältnissen bestens vertraut sind, nun nicht mehr zur Verfügung stehen. Daraus ergibt sich zwangsläufig, daß dies Auswirkungen auf die Allgemeinheit hat, für die eine solche Einsatzgruppe nun nicht mehr zur Verfügung steht.
Weiterhin ist zu bedenken, daß der derzeitige Personalstand beim staatl. Polizeiamt denkbar ungünstig liegt wegen fehlendem jungen Nachwuchs und zu hohem Alter der verfügbaren Beamten. Die meisten von ihnen nähern sich in wenigen Jahren der Pensionierung."
Wenn zu dieser personellen Misere der Exekutivbeamten nun auch noch die beiden Kriminalbeamten von Montabaur abgezogen werden, so sieht Roos keine Möglichkeit mehr, noch eine wirksame Verbrechensbekämpfung in Montabaur und Umgebung durchzuführen.
Nach seinen Erfahrungen sind in Montabaur die Polizeibeamten zu 90 bis 95 % mit Verkehrsaufgaben beschäftigt, so daß für das Gebiet der ordnungspolizeilichen Aufgaben kaum noch Spielraum bleibt
Nach Ansicht von Stadtrat Roos bieten sich zur Überwindung des personellen Engpasses folgende Lösungen an:
1. Die beiden Beamten der kriminalpolizeilichen Einsatzgruppe lassen sich zur Gendarmerie nach Montabaur zurückversetzen.
2. Die Versetzung nach einer anderen Behörde mit der gleichzeitigen Abordnung nach Montabaur als Übergangslösung bis eine endgültige Klarstellung nach den Bestimmungen des Polizeiverwaltungsgesetzes erfolgt ist. Das neue Polizeiverwaltungsgesetz sieht nämlich vor, daß auf Kreisebene Kriminalkommissariate geschaffen werden. In diesem Falle stände einer Beschäftigung der beiden Beamten in Montabaur nichts mehr im Wege.
Herr Roos hält die erste Lösungsmöglichkeit jedoch für nicht zumutbar, da dadurch eine zu große Benachteiligung für die Betroffenen gegeben ist.
Der Vorsitzende macht Herrn Roos darauf aufmerksam, daß die Stadt von der rechtlichen Seite her keine Möglichkeit hat, auf diese personellen Dinge Einfluß zu nehmen. Seit einiger Zeit wird jedoch auch seitens der Verwaltung mit Besorgnis festgesteHt, daß verschiedene polizeiliche Aufgaben innerhalb des Stadtgebietes durch personelle Unterbesetzung oder Umorganisation nicht mehr zufriedenstellend wahrgenommen, werden können. Es müßte hier generell eine Lösung angestrebt werden, die zu einer Verbesserung der jetzigen Verhältnisse führt.
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26. li. 70
Leg.-P. VI

