Akte 
Sitzung 15. Oktober 1970
Entstehung
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ist. Er führt unter anderem aus: "Ich habe ein Problem anzu­schneiden, daß etwas mit meiner dienstlichen Tätigkeit verbun­den ist. Es ist allgemein bekannt, daß zum 1. 1. 1970 das Poli­zeiamt Montabaur aufgelöst wird. Damit verbunden ist das Pro­blem, daß im Landkreis keine Behörde mehr mit kriminalpolizei­lichen Aufgaben betreut ist. Das wird rechtlich bedeuten, daß u. a. auch die Einsatzgruppe zur Aufklärung krimineller Delikte, die hier in Montabaur von zwei Personen wahrgenommen wird, die ihr Metier aus dem 'FF' verstehen und mit den örtlichen Verhält­nissen bestens vertraut sind, nun nicht mehr zur Verfügung stehen. Daraus ergibt sich zwangsläufig, daß dies Auswirkungen auf die Allgemeinheit hat, für die eine solche Einsatzgruppe nun nicht mehr zur Verfügung steht.

Weiterhin ist zu bedenken, daß der derzeitige Personalstand beim staatl. Polizeiamt denkbar ungünstig liegt wegen fehlendem jungen Nachwuchs und zu hohem Alter der verfügbaren Beamten. Die meisten von ihnen nähern sich in wenigen Jahren der Pensionierung."

Wenn zu dieser personellen Misere der Exekutivbeamten nun auch noch die beiden Kriminalbeamten von Montabaur abgezogen werden, so sieht Roos keine Möglichkeit mehr, noch eine wirksame Ver­brechensbekämpfung in Montabaur und Umgebung durchzuführen.

Nach seinen Erfahrungen sind in Montabaur die Polizeibeamten zu 90 bis 95 % mit Verkehrsaufgaben beschäftigt, so daß für das Ge­biet der ordnungspolizeilichen Aufgaben kaum noch Spielraum bleibt

Nach Ansicht von Stadtrat Roos bieten sich zur Überwindung des personellen Engpasses folgende Lösungen an:

1. Die beiden Beamten der kriminalpolizeilichen Einsatzgruppe lassen sich zur Gendarmerie nach Montabaur zurückversetzen.

2. Die Versetzung nach einer anderen Behörde mit der gleichzei­tigen Abordnung nach Montabaur als Übergangslösung bis eine endgültige Klarstellung nach den Bestimmungen des Polizeiver­waltungsgesetzes erfolgt ist. Das neue Polizeiverwaltungsge­setz sieht nämlich vor, daß auf Kreisebene Kriminalkommis­sariate geschaffen werden. In diesem Falle stände einer Be­schäftigung der beiden Beamten in Montabaur nichts mehr im Wege.

Herr Roos hält die erste Lösungsmöglichkeit jedoch für nicht zu­mutbar, da dadurch eine zu große Benachteiligung für die Betrof­fenen gegeben ist.

Der Vorsitzende macht Herrn Roos darauf aufmerksam, daß die Stadt von der rechtlichen Seite her keine Möglichkeit hat, auf diese personellen Dinge Einfluß zu nehmen. Seit einiger Zeit wird jedoch auch seitens der Verwaltung mit Besorgnis festgesteHt, daß verschiedene polizeiliche Aufgaben innerhalb des Stadtgebietes durch personelle Unterbesetzung oder Umorganisation nicht mehr zu­friedenstellend wahrgenommen, werden können. Es müßte hier generell eine Lösung angestrebt werden, die zu einer Verbesserung der jetzigen Verhältnisse führt.

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26. li. 70

Leg.-P. VI