Akte 
Sitzung 15. Oktober 1970
Entstehung
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Die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" für den Bereich der Flurstücke 176 und 178 wird hiermit im Sinne des § 10 BBauG vom. 6. i 960 als Satzung beschlossen.

Der Bürgermeister nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Punkt 1/6, Vorlage Nr. l46

Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil-Erschließungsanlagen sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23. 6 . i 960 (BGBl. I S. 341) und § 6 der Satzung über die Erhe­bung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschlies­sungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30 . 11 . 1961 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nach­stehend aufgeführten Teilerschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtungen als Teil-Er­schließungsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung):

Bezeichnung

Dillstraße

Steinweg

Am Wolfsturm Am Biebrichsbach Am Gäulsbach

verlaufend von bis

Ph.-Gehling-Str./ Rheinstraße, Flur­stücke 101 u. l43

Steinweg alter Teil bis Dillstraße

Flurstück 135 Flurstück 148 Flurstück 150

hergestellte

Teileinrichtung

Parkstreifen und Bürgersteige

Bürgersteige

Bürgersteige

Bürgersteige

Bürgersteig

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der Erschließungsanlagen gilt für die Dillstraße (von Ph.-Gehling-Straße bis Rheinstraße) der 11.Mai 70, für den Steinweg (von Steinweg alter Teil bis Dillstraße) sowie für die Straßen Am Wolfsturm, Am Biebrichsbach und Am Gäulsbach der 1. Sept. 1970.

Gleichzeitig werden gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßenge­setzes für Rheinland-Pfalz -LStrG- vom 15 . 2. 1963 (GVB1. S. 57) die genannten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Als Zeitpunkt der Widmung gilt für die Dillstraße der 11. 5* 1970, für die restlichen Straßen der 1. 9 . 1970.

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Sitzung v.

29 . 10 . 70 !

VI.Leg.-P._

26 . 11. 70 VI. Leg.-P.

Leg.-P. VI

Punkt 1/7. Vorlage Nr. 147

Beschlußfassung über die Beendigung des Ausbaues eines Bürgersteiges an der Alleestraße

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß: