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Die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" für den Bereich der Flurstücke 176 und 178 wird hiermit im Sinne des § 10 BBauG vom 2ß. 6. i 960 als Satzung beschlossen.
Der Bürgermeister nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Punkt 1/6, Vorlage Nr. l46
Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil-Erschließungsanlagen sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23. 6 . i 960 (BGBl. I S. 341) und § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschliessungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30 . 11 . 1961 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teilerschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtungen als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung):
Bezeichnung
Dillstraße
Steinweg
Am Wolfsturm Am Biebrichsbach Am Gäulsbach
verlaufend von bis
Ph.-Gehling-Str./ Rheinstraße, Flurstücke 101 u. l43
Steinweg alter Teil bis Dillstraße
Flurstück 135 Flurstück 148 Flurstück 150
hergestellte
Teileinrichtung
Parkstreifen und Bürgersteige
Bürgersteige
Bürgersteige
Bürgersteige
Bürgersteig
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der Erschließungsanlagen gilt für die Dillstraße (von Ph.-Gehling-Straße bis Rheinstraße) der 11.Mai 70, für den Steinweg (von Steinweg alter Teil bis Dillstraße) sowie für die Straßen Am Wolfsturm, Am Biebrichsbach und Am Gäulsbach der 1. Sept. 1970.
Gleichzeitig werden gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz -LStrG- vom 15 . 2. 1963 (GVB1. S. 57) die genannten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Als Zeitpunkt der Widmung gilt für die Dillstraße der 11. 5* 1970, für die restlichen Straßen der 1. 9 . 1970.
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Sitzung v.
29 . 10 . 70 !
VI.Leg.-P._
26 . 11. 70 VI. Leg.-P.
Leg.-P. VI
Punkt 1/7. Vorlage Nr. 147
Beschlußfassung über die Beendigung des Ausbaues eines Bürgersteiges an der Alleestraße
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

