Punkt 1/3. Vorlage Nr. l4ß
Beratung und Beschluß über die Vereinbarung über den Anschluß der Gemeinden Dernbach, Eigendorf, Eschelbach, Staudt und Horressen an die Abwasseranlage der Stadt Montabaur
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt die Vereinbarung über den Anschluß der Gemeinden Dernbach, Eigendorf, Eschelbach, Staudt und Horressen an die Abwasseranlage der Stadt Montabaur in der Form des abgeänderten Entwurfes, wie er in der Sitzung des Stadtrates am lß* 10. 1970 vorlag. (siehe Anlage)
Punkt 1/4. Vorlage Nr. 144
Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"
Der vorgelegte Beschlußvorschlag wird wie folgt geändert:
In Ziff. 1 heißt es im letzten Satz: Diese Zone hat eine Tiefe von l6,0 m und einen Abstand von der Straße von 5)0 m. Außer den bereits zugelassenen 2-geschossigen Wohnhäusern soll eine Bebauung in 1-geschossiger Bauweise zugelassen werden. Die Dachneigung wird festgelegt bei eingeschossigen Baukörpern auf 35 - 48 , bei zweigeschossigen Baukörpern auf 0 - 26 . Letztere Festlegung soll hinsichtlich der Dachneigung der vorhandenen Gebäude überprüft werden. Wenn ein Gebäude bereits vorhanden ist, das eine etwas steilere Dachneigung aufweist, so muß die Festsetzung im Bebauungsplan auf diese Gradzahl erweitert werden.
Der Beschlußvorschlag sieht nach Änderung wie folgt aus:
1. Für den Bereich der Grundstücke Flur 51, Flurstücke 80 (teilweise), 84 teilweise (Feldweg), 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91 und 92 wird der Bebauungsplan "Alberthöhe" so geändert, daß anstelle der bisher festgesetzten Baufluchtlinie nun eine überbaubare Zone ausgewiesen wird. Diese Zone hat eine Tiefe von l6,0 m und einen Abstand von der Straße von 5,0 m. Außer den bereits zugelassenen 2-geschossigen Wohnhäusern soll eine Bebauung in 1-geschossiger Bauweise zugelassen werden. Die Dachneigung wird bei 1-geschossiger Bauweise auf 35 - 48 ", bei zweigeschossiger Bauweise auf 0 - 26 festgelegt.
2. Der Stadtrat gibt zu der Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" in der vorgelegten Form seine Zustimmung.
3. Die geänderten Planunterlagen sollen gemäß § 2 Ziff. 6 BBauG öffentlich ausgelegt werden.
Dieser Beschluß wurde einstimmig gefaßt.
Punkt 1/5. Vorlage Nr. 145
Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" (Grundstücke in der Fröschpfort) als Satzung
Der Stadtrat faßt bei 1 Gegenstimme des Ratsmitgliedes Straub einstimmig folgenden Beschluß:
i
Sitzung V.;
29. 10. 70
VI.Leg.-P.!
26. 11. 70 VI. Leg.-P.

