Akte 
Sitzung 15. Oktober 1970
Entstehung
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Punkt 1/3. Vorlage Nr. l4ß

Beratung und Beschluß über die Vereinbarung über den Anschluß der Gemeinden Dernbach, Eigendorf, Eschel­bach, Staudt und Horressen an die Abwasseranlage der Stadt Montabaur

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt die Vereinbarung über den Anschluß der Ge­meinden Dernbach, Eigendorf, Eschelbach, Staudt und Horressen an die Abwasseranlage der Stadt Montabaur in der Form des abgeänder­ten Entwurfes, wie er in der Sitzung des Stadtrates am* 10. 1970 vorlag. (siehe Anlage)

Punkt 1/4. Vorlage Nr. 144

Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"

Der vorgelegte Beschlußvorschlag wird wie folgt geändert:

In Ziff. 1 heißt es im letzten Satz: Diese Zone hat eine Tiefe von l6,0 m und einen Abstand von der Straße von 5)0 m. Außer den bereits zugelassenen 2-geschossigen Wohnhäusern soll eine Bebauung in 1-geschossiger Bauweise zugelassen werden. Die Dachneigung wird festgelegt bei eingeschossigen Baukörpern auf 35 - 48 , bei zwei­geschossigen Baukörpern auf 0 - 26 . Letztere Festlegung soll hin­sichtlich der Dachneigung der vorhandenen Gebäude überprüft werden. Wenn ein Gebäude bereits vorhanden ist, das eine etwas steilere Dachneigung aufweist, so muß die Festsetzung im Bebauungsplan auf diese Gradzahl erweitert werden.

Der Beschlußvorschlag sieht nach Änderung wie folgt aus:

1. Für den Bereich der Grundstücke Flur 51, Flurstücke 80 (teil­weise), 84 teilweise (Feldweg), 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91 und 92 wird der Bebauungsplan "Alberthöhe" so geändert, daß anstel­le der bisher festgesetzten Baufluchtlinie nun eine überbau­bare Zone ausgewiesen wird. Diese Zone hat eine Tiefe von l6,0 m und einen Abstand von der Straße von 5,0 m. Außer den bereits zugelassenen 2-geschossigen Wohnhäusern soll eine Bebauung in 1-geschossiger Bauweise zugelassen werden. Die Dachneigung wird bei 1-geschossiger Bauweise auf 35 - 48 ", bei zweigeschossiger Bauweise auf 0 - 26 festgelegt.

2. Der Stadtrat gibt zu der Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" in der vorgelegten Form seine Zustimmung.

3. Die geänderten Planunterlagen sollen gemäß § 2 Ziff. 6 BBauG öffentlich ausgelegt werden.

Dieser Beschluß wurde einstimmig gefaßt.

Punkt 1/5. Vorlage Nr. 145

Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" (Grundstücke in der Fröschpfort) als Satzung

Der Stadtrat faßt bei 1 Gegenstimme des Ratsmitgliedes Straub ein­stimmig folgenden Beschluß:

i

Sitzung V.;

29. 10. 70

VI.Leg.-P.!

26. 11. 70 VI. Leg.-P.