Akte 
Sitzung 15. Oktober 1970
Entstehung
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Unter Hinweis auf die Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbau­beiträgen) in der Stadt Montabaur vom ßO. 11. 1961 stellt der Stadtrat die Beendigung der Ausbauarbeiten an dem Bürgersteig der Alleestraße vom Grundstück Anton Marx bis zur Einmündung der Staudter Straße (Allmannshausen) fest.

Die entstandenen Ausbaukosten sind nach den Bestimmungen der vor­genannten Satzung zu erheben. Der Beschluß des Stadtrates vom l8. 7* 1969 (Vorlage Nr. 17) enthält den Maßstab der Kostenver­teilung.

Punkt 1/8. Vorlage Nr. l48

Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben werden hiermit ge­nehmigt:

a) Kanalisation Fröschpfortstraße (zwischen Kolpingstraße und Rheinstraße) ca. 12.000,-- DM,

b) Kanalisation entlang dem Grundstück Kaster (Alberthöhe) ca. 11.000, DM,

c) Einbau einer 2. Tür im Aufzug 8.000,-- DM,

d) Teilverrohrung des Mühlgrabens in der Eichendorffstraße und einer Zufahrt zu dem Kinderspielplatz Sommerwiese DM 5*500,--,

e) Reparaturkosten an dem städt. Gebäude Steinweg Nr. DM 12.000,

f) Befestigung des ehern. Grundstückes Häuser im Anschluß an den vorhandenen Parkplatz Eichwiese 8.400,-- DM,

g) Aufwendungen zur Pflege von Auslandsbeziehungen 8.000,-- DM. 4

Zu Punkt 1/8 c) ist noch folgendes zu sagen:

Die Fa. Cramers u. Philipp in Saarbrücken soll zum nachträglichen Einbau von Fahrstuhltüren ein Angebot von ß.000,-- DM einschließ­lich Montage abgegeben haben. Interessenten können sich Informa­tionsmaterial direkt von dieser Fa. zuschicken lassen. Der Vor­sitzende weist darauf hin, daß es vielleicht nicht zweckmäßig ist, eine andere Firma mit zusätzlichen Arbeiten an der Aufzugsanlage zu befassen, da dies allein aus haftungsrechtlichen Gründen pro­blematisch werden kann. Herr Kaltenhäuser ergänzt diesen Einwand wegen eines abzuschließenden Wartungsvertrages für den Aufzug mit der Herstellerfirma.

Punkt 1/9. ohne Vorlage

Beschluß über einen Antrag auf Genehmigung für eine

Werbung im Stadion Mons-Tabor

Die Fa. Stadion- u. Sportplatzwerbung Werner Andreas aus Ffm. möchte im Stadion Mons-Tabor eine sogenannte Innenwandwerbung durchführen, bei der die verschiedensten Firmen in der sogenann­ten Spruchbandwerbung auf ihr Unternehmen bzw. auf ihre Erzeug­nisse aufmerksam machen. Da in diese Werbung auch größere Unter­nehmen aus den nahegelegenen Einkaufszentren aufgenommen werden, lehnen die Mitglieder des Stadtrates das Angebot der genannten Firma ab.

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