Akte 
Sitzung 16. April 1970
Entstehung
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- Blatt 8 -

§ 1 Der Haushaltsplan für das R. J. 1970 wird im ordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 4.567*475,-- DM in der Ausgabe auf 4.567*475,-- DM

außerordentlichen Haushaltsplan

in der Einnahme auf 1.085*000, DM in der Ausgabe auf I.O 85 .OOO, DM

festgesetzt.

§ 2 Die Steuersätze (Hebesätze), die für jedes Rechnungsjahr zu beschließen sind, werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe

Grundsteuer A

Hebesatz

200

v.

H.

b)

für Grundstücke

Grundsteuer B

Hebesatz

220

V.

H.

2 .

Gewerbesteuer

a)

nach Gewerbeertrag und -kapital

Hebesatz

270

V .

H.

b)

Lohnsummensteuer

Hebesatz

500

V.

H.

c)

Gewerbemindeststeuer jährlich

12

!

DM

3. Hundesteuer jährlich

1. Hund 60,-- DM, 2. Hund 90,-- DM, jeder weitere Hund

120, DM

§ 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im lfd. Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadtkasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,-- DM festgesetzt.

- In diesem Höchstbetrag sind -,-- DM Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind -.

§ 4 Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 931*000, DM festgesetzt. Er soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet werden:

Straßenbau 110.000,-- DM (langfristig)

Grunderwerb (Straßenbau) 21.000, DM (langfristig)

Grunderwerb (unbeb. Grundst.) 800.000,-- DM (kurzfristig)

Gemäß §/4Ö (K) GO enthält sich der Vorsitzende bei der Beschlußfas- sung^ w e g e n S ond e rinteross e)der Stimme.

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i.6.1970 r.beg.-P

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15 . 7.1970

fl.Leg.-P.

17*7 VI.Leg.-P*

13* 8 . 70 VI.Leg.-P.

Sitzung v. *Q

L 5 . 10 . 70

fl. Leg

"70

VI. Leg.-P.

Leg.-P. VT

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