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§ 1 Der Haushaltsplan für das R. J. 1970 wird im ordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 4.567*475,-- DM in der Ausgabe auf 4.567*475,-- DM
außerordentlichen Haushaltsplan
in der Einnahme auf 1.085*000,— DM in der Ausgabe auf I.O 85 .OOO,— DM
festgesetzt.
§ 2 Die Steuersätze (Hebesätze), die für jedes Rechnungsjahr zu beschließen sind, werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a)
für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe
Grundsteuer A
Hebesatz
200
v.
H.
b)
für Grundstücke
Grundsteuer B
Hebesatz
220
V.
H.
2 .
Gewerbesteuer
a)
nach Gewerbeertrag und -kapital
Hebesatz
270
V .
H.
b)
Lohnsummensteuer
Hebesatz
500
V.
H.
c)
Gewerbemindeststeuer jährlich
12
!
DM
3. Hundesteuer jährlich
1. Hund 60,-- DM, 2. Hund 90,-- DM, jeder weitere Hund
120,— DM
§ 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im lfd. Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadtkasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,-- DM festgesetzt.
- In diesem Höchstbetrag sind -,-- DM Kassenkredite enthalten, die aufgrund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind -.
§ 4 Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf 931*000,— DM festgesetzt. Er soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet werden:
Straßenbau 110.000,-- DM (langfristig)
Grunderwerb (Straßenbau) 21.000,— DM (langfristig)
Grunderwerb (unbeb. Grundst.) 800.000,-- DM (kurzfristig)
Gemäß §/4Ö (K) GO enthält sich der Vorsitzende bei der Beschlußfas- sung^ w e g e n S ond e rinteross e)der Stimme.
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i.6.1970 r.beg.-P
aitzung v.
15 . 7.1970
fl.Leg.-P.
17*7 VI.Leg.-P*
13* 8 . 70 VI.Leg.-P.
Sitzung v. *Q
L 5 . 10 . 70
fl. Leg
"70
VI. Leg.-P.
Leg.-P. VT
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