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Punkt 1/3. Vorlage Nr. 95
Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan 1970 des Hospitalfonds
Der Stadtrat faßt einstimmig bei Stimmenthaltung des Bürgermeisters folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Haushaltsplan des Hospitalfonds Montabaur für das R. J. 1970, der im ordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit 255.969t— DM und im außerordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit 128.168,-- DM abschließt.
Gemäß § Jt#*(l) GO enthält sich der Vorsitzende bei der Beschlußfassung we g e n Sonderinteresse der Stimme.
Punkt 1/4. Vorlage Nr. 96
Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das Rechnungsjahr 1970
Der Stadtrat faßt einstimmig bei Stimmenthaltung des Bürgermeisters folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt gern. §§ 24, 96 u. 97 ff. in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 25. 9* 1964 (GVB1. S. 145) folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1970 wird im
ordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 255*969,-- DM in den Ausgaben auf 255*969,— DM
außerordentlichen Haushaltsplan
in den Einnahmen auf 128.168,-- DM in den Ausgaben auf 128.168,-- DM
festgesetzt.
§ 2 Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 3 Darlehen zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentl. Haushaltsplanes sind nicht erforderlich.
Gemäß § W (^) GO enthält sich der Bürgermeister we g e n Sonderin teresse bei der Beschlußfassung der Stimme.
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18.6.1970
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Sitzung v. 15.7.1970 /I.Leg.-P.;
17*7^1
VI.Leg.-P.
13. 8. 70
VI.Leg.-P^
Utzung v.
15. 10. 70
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VI. Leg
Leg.-P.
Punkt 1/5. V orlage Nr. 97
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Sommerwiese"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
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