Akte 
Sitzung 16. April 1970
Entstehung
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Blatt 7

Im übrigen stimmt die CDU-Fraktion dem vorliegenden Haushalts­plan, der Haushaltssatzung und dem Stellenplan für 1970 zu.

Weitere Ausführungen zum Haushaltsplan macht der Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Witte. Die SPD-Fraktion stimmt dem vorlie­genden Haushaltsplan und der Haushaltssatzung zu mit der Ein­schränkung, daß bei der Ha,ushaltsstelle 960.3*513 - Kreisumlage - ein Betrag von 39*500,-- m o Ki&rt wird zugunsten anderer Ausga­ben. Nach einiger Diskussion kommt es zu folgender neuer For­mulierung:

Der über den Prozentsatz der Kreisumlage hinausgehende veran­schlagte Betrag von 39*500,-- DM ist zu sperren und zur Bewirt­schaftung nicht freizugeben, da die Höhe der Kreisumlage zum derzeitigen Zeitpunkt auch noch nicht feststeht.

Beide Fraktionen stimmen diesem Vorschlag und der Vorlage Nr.

93 in der vorliegenden Form zu bei Stimmenthaltung des Bürger­meisters (-§40(-4-) G0 wogon Sond e rimteroooe ).

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt:

I. a) den Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das R. J. 1970,

der im ordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Aus­gaben mit 4.567*475,** DM und

im außerordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Aus­gaben mit I.O85.OOO,-- DM

abschließt,

b) den Stellenplan der Stadtverwaltung für das R. J. 1970 (Seite 72, 73 des Haushaltsplanes)

II. a) den Wirtschaftsplan des Wasserwerkes der Stadt Montabaur

für das Wirtschaftsjahr 1970, der in Einnahmen und Aus­gaben auf 549*650,-- DM festgestellt wird,

b) die Stellenübersicht des Wasserwerkes für das Wirtschafts­jahr 1970 (Seite 107 des Haushaltsplanes).

Sit zut 14 .Ma^ Vl.&eg'

T33Ezi3!E' 18 . 6.1970 VI.Leg-**P

Sitzung v. 15.7.1970

15. 10. 70

Punkt 1/2, Vorlage Nr. 94

Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das R. J. 1970

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VI. Leg.-P.

Der Stadtrat faßt einstimmig bei Stimmenthaltung des Bürgermeisters folgenden Beschluß:

Der Stadträt beschließt gemäß §§ 24, 96 und 97 des Selbstverwal­tungsgesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A - Gemeindeordnung - in der Fassung vom 25* Sept. 1964 (GVB1. S. 145) folgende Haus­haltssatzung der Stadt Montabaur für das R. J. 1970:

Leg.-P. vi

J

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