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Im übrigen stimmt die CDU-Fraktion dem vorliegenden Haushaltsplan, der Haushaltssatzung und dem Stellenplan für 1970 zu.
Weitere Ausführungen zum Haushaltsplan macht der Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Witte. Die SPD-Fraktion stimmt dem vorliegenden Haushaltsplan und der Haushaltssatzung zu mit der Einschränkung, daß bei der Ha,ushaltsstelle 960.3*513 - Kreisumlage - ein Betrag von 39*500,-- m o Ki&rt wird zugunsten anderer Ausgaben. Nach einiger Diskussion kommt es zu folgender neuer Formulierung:
Der über den Prozentsatz der Kreisumlage hinausgehende veranschlagte Betrag von 39*500,-- DM ist zu sperren und zur Bewirtschaftung nicht freizugeben, da die Höhe der Kreisumlage zum derzeitigen Zeitpunkt auch noch nicht feststeht.
Beide Fraktionen stimmen diesem Vorschlag und der Vorlage Nr.
93 in der vorliegenden Form zu bei Stimmenthaltung des Bürgermeisters (-§—40—(-4-)— G0 wogon Sond e rimteroooe ).
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt:
I. a) den Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das R. J. 1970,
der im ordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit 4.567*475,** DM und
im außerordentlichen Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben mit I.O85.OOO,-- DM
abschließt,
b) den Stellenplan der Stadtverwaltung für das R. J. 1970 (Seite 72, 73 des Haushaltsplanes)
II. a) den Wirtschaftsplan des Wasserwerkes der Stadt Montabaur
für das Wirtschaftsjahr 1970, der in Einnahmen und Ausgaben auf 549*650,-- DM festgestellt wird,
b) die Stellenübersicht des Wasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 1970 (Seite 107 des Haushaltsplanes).
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T33Ezi3!E' 18 . 6.1970 VI.Leg-**P
Sitzung v. 15.7.1970
15. 10. 70
Punkt 1/2, Vorlage Nr. 94
Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das R. J. 1970
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VI. Leg.-P.
Der Stadtrat faßt einstimmig bei Stimmenthaltung des Bürgermeisters folgenden Beschluß:
Der Stadträt beschließt gemäß §§ 24, 96 und 97 des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A - Gemeindeordnung - in der Fassung vom 25* Sept. 1964 (GVB1. S. 145) folgende Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das R. J. 1970:
Leg.-P. vi
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