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Vorteil und mit der Inanspruchnahme der betreffenden Straßen für öffentliche Belange. Es wird vorgeschlagen, daß die Gemeinde Horressen eine Satzung über die Ausbaubeiträge schon vor dem 1. 1. 1975 verabschiedet und dann die Bestimmungen der Satzung der Stadt Montabaur übernimmt. Die Vertretung von Horressen äußert sich abschließend hierzu nicht.
Die Gebühr für Wasser liegt in beiden Gemeinden gleich hoch, wird festgestellt. Anders verhält es sich mit dem einmaligen Beitrag für den Wasseranschluß. Von Seiten der Vertreter der Stadt Montabaur wird ausgeführt, daß die Stadt für die Hauptwasserleitung im Straßenkörper einen Beitrag erhebt, der 100 % der tatsächlichen Kosten ausmacht und daß außerdem die Anlieger den Anschluß des Grundstückes an diese Wasserleitung selbst bezahlen müssen. Die Regelung für den Wasseranschluß des Grundstückes ist in der Gemeinde Horressen die gleiche, für die Hauptwasserleitung wird ein Beitrag nicht erhoben. Nach eingehender Diskussion sind auch die Vertreter der Gemeinde Horressen der Überzeugung, daß eine Angleichung am 1. 1. 1975 angestrebt werden sollte.
Hinsichtlich der Kanalbenutzun^sgebühren dürfte die Angleichung keine unüberwindlichen Schwierigkeiten bereiten, da die Gemeinde Horressen nur -,10 DM weniger erhebt als die Stadt Montabaur.
Offen bleibt eine Einigung wegen des Kanalbeitrages. Was die Stadt Montabaur angeht, wird festgestellt, daß auch die in Montabaur zur Zeit bestehende Regelung keine endgültige sein kann. Sobald in Montabaur Klarheit herrscht, in welcher Höhe dieser Beitrag in Zukunft erhoben wird, soll noch einmal verhandelt werden.
Die Friedhofsgebühren in Horressen sollen nach den Kosten des eigenen Friedhofs festgesetzt werden. Das Bestattungswesen wird also auch nach dem 1. 1. 1975 insofern nicht vereinigt. Das bezieht sich nicht auf die Verwaltung des Friedhofes.
Was für die Angleichung der Grundsteuern gilt, soll nicht für die Hundesteuer gelten. Herr Bürgermeister Mangels stellt fest, daß die Stadt Montabaur nicht aus finanziellen Gründen die Höchstsätze der Hundesteuer erhebt. Um die Anzahl der Hunde, die an der Verschmutzung der städt. Straßen nicht unerheblich beteiligt seien, möglichst in Grenzen zu halten, habe die Stadt sich veranlaßt gesehen, die Höchstsätze der Hundesteuer zu fordern. Es muß zugegeben werden, daß die Verhältnisse in dem ländlichen Bezirk der Gemeinde Horressen nicht die gleichen sind. Man ist also der Meinung, daß die Stadt die Hebesätze für die Hundesteuer herabsetzen sollte, und zwar zum 1. 1. 1975 auf 30,— DM, 4ß,— DM und 60,<— DM, und daß die Gemeinde Horressen eine Anpassung vornimmt.
Eine staubfreie Müllabfuhr ist in der Gemeinde Horressen noch nicht eingeführt. Zur Zeit sind Verhandlungen im Gange. Es erscheint also durchaus möglich, die gleichen Vorbedingungen zu schaffen wie in Montabaur, wenn man mit dem gleichen Müllabfuhrunternehmen einig wird, das auch für die Stadt Montabaur die Müllabfuhr durchführt. Im übrigen besteht Einigkeit darüber, daß der Anschluß an eine zentrale Müllabfuhr des Kreises nur eine Frage der Zeit sein wird. Herr Bürgermeister Merz stellt fest, daß ganz gleich, wie die Dinge später laufen, die Gemeinde Horressen darauf bestehen muß, die eigene Kippe zur Aufnahme
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