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Konkurtenz zwischen Ortsbeirat und Gemeinderat, wobei der Ortsbeirat Vorteile habe, da er nicht in der Verantwortung stehe. Herr Witte ist nicht so ängstlich. Er meint, einem Ortsbeirat könne zugestimmt werden, da er nur beratende Funktion habe und nur über das endgültig beschließen könne, was ihm die Gesamtvertretung zubillige. Persönlich halte er es aber auch nicht für zweckmäßig, wenn beim Zusammenschluß zweier oder mehrerer Gemeinden diese ihre Arbeit und ihr Zusammenwachsen von vornherein mit einem derartigen Ballast beginnen. Die Vertretung der Gemeinde Horressen erläutert, daß sie die Befugnisse des Ortsbeirates nicht einmal im Rahmen der Gemeindeordnung sähen. Es solle sich wirklich nur um eine Beratung in den Dingen handeln, die eben von Bürgern der Gemeinde Horressen besser beurteilt werden könnten. Herr Decker und Herr Witte entgegnen, daß diese Beratung doch in den einzelnen Ausschüssen, in ausreichender Form durch Bürger des Ortsteiles Horressen, wie er dann zu nennen sei, wahrgenommen werde. Beiderseits ist man der Meinung, daß ein Ortsbeirat für die Zeit der Überleitung vom 1. 1. 1971 - 1. 1. 1975 eine gewisse Bedeutung für die Gemeinde Horressen haben dürfte. Bürgermeister Mangels stellt seine Bedenken insoweit zurück, wenn man von Horressen auf einen Ortsbeirat im Sinne der Gemeindeordnung verzichten, dafür aber einen sogenannten "Abwicklungsausschuß" einsetzen würde.
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