Akte 
Sitzung 12. März 1970
Entstehung
Einzelbild herunterladen

- 7 -

Konkurtenz zwischen Ortsbeirat und Gemeinderat, wobei der Orts­beirat Vorteile habe, da er nicht in der Verantwortung stehe. Herr Witte ist nicht so ängstlich. Er meint, einem Ortsbeirat könne zugestimmt werden, da er nur beratende Funktion habe und nur über das endgültig beschließen könne, was ihm die Gesamt­vertretung zubillige. Persönlich halte er es aber auch nicht für zweckmäßig, wenn beim Zusammenschluß zweier oder mehrerer Gemeinden diese ihre Arbeit und ihr Zusammenwachsen von vornherein mit einem derartigen Ballast beginnen. Die Ver­tretung der Gemeinde Horressen erläutert, daß sie die Be­fugnisse des Ortsbeirates nicht einmal im Rahmen der Gemeinde­ordnung sähen. Es solle sich wirklich nur um eine Beratung in den Dingen handeln, die eben von Bürgern der Gemeinde Horressen besser beurteilt werden könnten. Herr Decker und Herr Witte entgegnen, daß diese Beratung doch in den einzelnen Ausschüssen, in ausreichender Form durch Bürger des Ortsteiles Horressen, wie er dann zu nennen sei, wahrgenommen werde. Beiderseits ist man der Meinung, daß ein Ortsbeirat für die Zeit der Überleitung vom 1. 1. 1971 - 1. 1. 1975 eine gewisse Bedeutung für die Gemeinde Horressen haben dürfte. Bürgermeister Mangels stellt seine Bedenken insoweit zurück, wenn man von Horressen auf einen Ortsbeirat im Sinne der Gemeindeordnung verzichten, dafür aber einen sogenannten "Abwicklungsausschuß" einsetzen würde.

Anschließ einzelnen Meinung z wichtigst des erzie Gespräch im Rathau soll insb der Gemei und die Z

end wird fest Fragen beide u den in dem en Sachfragen lten Ergebnis der Ausschüss s Montabaur s esondere der nde Horressen eit darüber h

gestellt, daß nach Behandlung dieser Parteien in groben Umrissen ihre Auseinandersetzungsvertrag aufzunehmenden klargestellt haben. Nach einer Diskussion ses in den Gemeinderäten soll ein zweites e am Mittwoch, dem 8. 4. 1970, um 14.30 Uhr, tattfinden. Gegenstand dieser Diskussion gewünschte Maßnahmen- und Investitionsplan für die Zeit vom 1. 1. 1971 - 1. 1. 1975 inaus sein.

Sitzung i6.4.iy,

VI .Leg..

l4'.Ma\

VI.Le;

5ll

18 . 6 . 197 °

VI.Leg*'P*J

_<

Sitzung v.

15 . 7.1970 VI.Leg.-P.

"171

VI.Leg.-P.

13. 8. 70

VI.Leg.-Py

A

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

gez. Merz Bürgermeister

gez. Mangels Bürgermeister

Sitzung v. ppr

15. 10. 70

VI. Leg.-P.

2ym*r*

VI. Leg.-P.

'siU

Leg.-P. VI*

- . ^