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von Bauschutt, Gartenabfall usw. weiter zu betreiben. Dieser Vorbehalt wird von Herrn Bürgermeister Mangels akzeptiert, da man auch in Montabaur nicht umhin kann, etwas Ähnliches zu schaffen, um das wilde Ablagern von Abfällen usw. zu verhindern. Eine Angleichung an die Verhältnisse in Montabaur erscheint wünschenswert und möglich.
Nachdem in diesen Einzelfragen eine weitgehende Übereinstimmung gefunden ist, soll nun über das gesprochen werden, was in dem Auseinandersetzungsvertrag noch zusätzlich geregelt werden muß. Zunächst geht es um Maßnahmen, die die Gemeinde Horressen bis zum 1. 1. 1975 nach ihren bestehenden Plänen in Angriff genommen hätte. Die Ausführungen von Bürgermeister Merz lassen erkennen, daß hier Horressen einige Zugeständnisse erhofft. Er geht also davon aus, daß über den Katalog dieser Maßnahmen
hinaus etwas mehr zugestanden werden soll. Weiterhin hat die Gemeinde Horressen natürlich einige Wünsche, die nach ihrer Auffassung nach dem 1. 1. 1975 in einer gewissen Dringlichkeit erfüllt werden müßten. Herr Bürgermeister Mangels entgegnet, daß solche Wünsche verständlich wären, sie sich aber in die Finanzierungsplanung der Gesamtgemeinde einfügen müßten.
Er schlägt vor, daß die Gemeinde Horressen eine Zusammenstellung fertigt über die Maßnahmen, die bis zum 1. 1. 1975, also in der Übergangszeit, noch auf der Basis der bisherigen eigenen Finanzkraft abgewickelt werden sollten, und solche, die für die Zeit nach dem 1. 1. 1975 auf der Wunschliste stehen. Letztere wären zu trennen in kurzfristige, mittelfristige und langfristige Investitionen. Notwendigerweise müßte diese Zusammenstellung gleichzeitig auch eine Kostenermittlung enthalten und auch Vorschläge über die gedachte Finanzierung. Für die Kostenermittlung der Tief- und Hochabaumaßnahmen stehe das städt. Bauamt jetzt schon zur Verfügung, (zusätzliche, persönliche Erläuterungen von Herrn Bürgermeister Merz: "Hier liegt offensichtlich ein Mißverständnis vor. Ich hatte unter Zugeständnissen verstanden, daß die bis zum 1. 1. 1975 durchzuführenden Maßnahmen auch dann in Angriff genommen werden sollten, wenn die Finanzkraft der Gemeinde Horressen nicht ganz ausreichen sollte zur Durchführung dieser Maßnahmen.")
Als Selbstverständlichkeit betrachten es die Vertreter von Horressen, daß bis zum 1. 1. 1975 alle die Maßnahmen abgewickelt werden, die zur Zeit in Angriff genommen worden sind.
Um die Verbindung zur Gesamtverwaltung für die Übergangszeit zu erleichtern, soll geprüft werden, ob die Einführung von Sprechstunden der Verwaltung in Horressen für eine bestimmte Zeit tunlich sind.
Ein besonderer Wunsch, der von Herrn Bürgermeister Merz vorgetragen wird, ist die Bildung der nach der Gemeindeordnung zugelassenen Ortsbeiräte. Er glaubt, daß die besonderen Interessen des Ortsteiles Horressen auf diese Weise bürgernah vertreten werden können. Herr Bürgermeister Mangels lehnt diese Art des Nebenparlamentes ab. Er verweist auf die Schwierigkeiten, die ein solches Nebeneinander- und Gegeneinander-Regieren bei der Abwicklung der Geschäfte bereitet. Herr Decker verweist auf die Erfahrung, die man mit den Ortsbeiräten in den vergangenen Jahren anderorts gemacht hat. Es komme letzten Endes zu einer
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