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Zusammenschlusses - wenn er zustande komme - Einigung zu erzielen. Mit Rücksicht auf eine Übergangszeit bis zur ortsrechtlichen Vereinigung und abgestellt auf den Zeitpunkt für die Bildung der Verbandsgemeinde zum 1. 1. 1972 hält er als Zusammenschlußtermin den 1. 1. 1971 für richtig. Herr Bürgermeister Merz erwidert, dieser Termin entspreche auch der Auffassung der Gemeinde Horressen. Es wird diskutiert, wie lange die Übergangsphase dauern soll. Herr Decker schlägt eine Übergangsphase von 4 Jahren vor, so daß die ortsrechtliche Vereinigung am 1. 1. 1975 inkraft treten kann. Diesem Vorschlag stimmen Herr Bürgermeister Merz mit seiner Vertretung und auch Herr Witte zu. Herr Bürgermeister Mangels hält zwar die Übergangszeit für etwas lange, ist aber bereit, wenn man von beiden Seiten so will, den Zeitpunkt 1. 1. 1975 zu akzeptieren.
Es besteht Übereinstimmung, daß ab 1. 1. 1975 folgende Steuern und Abgaben aufeinander abgestimmt werden sollten:
1. die Gewerbesteuer
Herr Bürgermeister Merz gibt zu bedenken, daß eine zwischenzeitliche Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze in Montabaur von 270 auf 300 % für die Verhältnisse von Horressen außerordentlich unangenehm wäre. Es wird vereinbart, daß bis zum 1. 1. 1975 keine
der beiden Gemeinden eine Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze vornehmen soll. Für den Zeitraum ab 1. 1. 1975 sollen in dem gemeinsamen Parlament, wenn notwendig, entsprechende Beschlüsse gefaßt werden. Herr Bürgermeister Mangels führt hierzu aus, daß bei der Stadtverwaltung und auch im Stadtrat von Montabaur keinerlei Neigung bestehe, die Gewerbesteuerhebesätze anzuheben. Abgesehen davon sei es sehr fraglich, ob die Gewerbesteuer in der jetzigen Form 1975 noch bestehe.
Für die Überleitung der Grundsteuer vereinbart man als Termin den 1. 1. 1975. Hier werden sich keinerlei Schwierigkeiten ergeben, da die Hebesätze jetzt schon gleich sind.
Offen bleibt ein Termin für die Anpassung der Lohnsummensteuer , die zur Zeit in Horressen noch nicht erhoben wird. Hier sieht man von dner Terminfestsetzung in Erwartung der bevorstehenden Änderung der Gewerbesteuergesetzgebung, bei der auch mit dem Wegfall der Lohnsummensteuer zu rechnen ist, ab.
Bei den Gebühren und Beiträgen erscheint eine Angleichung erheblich schwieriger, weil Beiträge in Horressen zum Teil überhaupt nicht erhoben werden und die Gebühren zu wesentlich geringeren Sätzen. Die Vertreter der Stadt sind der Ansicht, daß eine Anhebung der Beitrags- und Gebührensätze, auch wenn Horressen selbständig bleibt, auf die Dauer nicht zu umgehen ist. Deshalb solle man die Anpassung ebenfalls zum 1. 1. 1975 vornehmen.
Die Vertretung der Gemeinde Horressen zögert, besonders deshalb, weil sie der Auffassung ist, daß es auch Straßen mit überörtlicher Bedeutung gibt, die im Interesse der Anlieger nicht mit dem hohen Satz von 90 % veranlagt werden könnten. Eine Klärung ergibt sich insoweit, als festgestellt wird, daß sich diese Einwände insbesondere auf bereits bestehende Straßen beziehen. Herr Bürgermeister Mangels meint, daß diese Schwierigkeiten behoben wären, wenn auch die Gemeinde Horressen eine Ausbausatzung erläßt. Die Regelung könne dann genauso getroffen werden wie bei der Stadt Montabaur, die die Belastung der Anlieger abstimme mit dem
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