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im Hinblick auf die in Zukunft als Maßstab geltenden Einkommensgrenzen,
Herr Bürgermeister Mangels verweist auch auf die mögliche Stärke der zusammengeschlossenen Gemeinden Montabaur, Horressen und gegebenenfalls Eigendorf und Eschelbach im Rahmen der Verbandsgemeinde..
Herr Bürgermeister Merz meint, das sei doch lediglich eine
Stärkung von Montabaur. Dem wird entgegengehalten, nach einem Sitzung
Zusammenschluß sei das ohne Zweifel eine Stärkung beider Ge- ^ ...
meinden; denn Montabaur könne sich dann nicht mehr allein * *
sehen, sondern es gäbe eine Gemeinde entstanden aus den beiden VI.Leg.-
Gemeinden Montabaur und Horressen.
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VI. Legi
Nach diesen abtastenden Vorgesprächen kommt man überein, Einzelheiten eines abzuschließenden Auseinandersetzungsvertrages zu besprechen. Die Frage lautet: Was soll Gegenstand eines solchen Vertrages sein?
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18.6.197°
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Herr Bürgermeister Merz führt als wesentliche Beispiele an: "Bauleitplan, Satzungen, Ortsbeirat, Fortsetzung beschlossener Maßnahmen, Schaffung gemeindl. Einrichtungen und was wird uns zusätzlich zugesagt?"
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Zur Bauleitplanung wird festgestellt, daß beide Gemeinden einen Flächennutzungsplan haben. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Horressen ist von dem Planungsbüro Kempf, der Flächennutzungsplan der Stadt Montabaur ist vom Planungsbüro Dr. Mühlhaupt,
Sitzung v. 15.7.1970
VI.Leg.-P
Karlsruhe, aufgestellt. Herr Bürgermeister Mangels hält es für richtig, daß diese beiden Pläne die Grundlage bilden für eine
es für
gemeinsame Planung, insbesondere für das die beiden Gemeinden verbindende Gelände.
VI.Leg.-P
13. 8. 70
VI.Leg.-P
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Herr Bürgermeister Merz stellt klar, daß bei einer gemeinsamen Planung die Entwicklung jeweils vom Ortskern aus gesehen werden müsse. Aus dem vorangegangenen Gespräch habe man den Eindruck gewonnen, als beabsichtige die Stadt eine Entwicklung von Montabaur aus in Richtung Horressen.
Lß. 10. 70 ;jfl. Leg.-P
Herr Bürgermeister Mangels stellt hierzu fest, daß hiermit nur die verkehrsmäßige Anbindung von Montabaur und Horressen gemeint sei. Die Entwicklung vom Ortskern aus sei natürlich und werde seitens der Stadt Montabaur akzeptiert.
Weiter führt Bürgermeister Mangels aus, daß er für die Aufstellung der gemeinsamen Planung einen 3. Planer in Vorschlag bringe, der neutral die Entwicklungsvorstellung der Flächennutzungspläne von Horressen und Montabaur aufeinander abzustimmen habe.
Es sei ihm bekannt, daß das Planungsbüro Steinebach in Siegen in dieser Hinsicht bereits erfolgreiche Planungen durchgeführt habe. Er schlage daher vor, dieses Büro aufzufordern, zunächst einen Kostenanschlag für eine gemeinsame Planung zu erstellen.
Die eigenen Planungsvorstellungen könnten die Beteiligten in einem unverbindlichen, gemeinsamen Gespräch mit dem Planer vorher erörtern.
Herr Bürgermeister Mangels erklärt, um über das Ortsrecht zu sprechen sei es vorher notwendig, über den Zeitpunkt eines

