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Punkt 11/7. Vorlage Nr. 91
Beschluß über den Verkauf eines Teiles einer Grabenparzelle für den Straßenbau
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt die kostenlose Abgabe einer ca. 10 qm großen Fläche des Grabens Flur 3, Flurstück 32/2740 an das Land Rheinland-Pfalz zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der L 313.
Punkt 11/8, ohne Vorlage
Beratung und ggfs. Beschluß über den Ankauf von Grundstücken an der Gelbachstraße/Wirzenborner Str.
In diesem Tagesordnungspunkt wird über den beabsichtigten Ankauf des Grundstückes unterhalb der jetzigen Realschule diskutiert. Die Eigentümerin der Grundstücke, Frau Bellinger, aus Ruppertshain hat der Stadt mitgeteilt, daß sie bereit ist, die Grundstücke zu verkaufen. Dabei handelt es sich einmal um ein Grundstück in der Größe von 2.840 qm und ein weiteres Grundstück im Anschluß daran, das bis zur Wirzenborner Straße reicht, in der Größe von 6.4l4 qm.
Frau Bellinger fordert für das bebaubare Grundstück unterhalb der Realschule einen Kaufpreis von DM 20,— DM/qm Gesamt- Grundstückskosten: 56.000,-- DM. Für die Wiesengrundstücke möchte Frau Bellinger einen Betrag von DM 4,--/qm. Das entspricht einem Gesamtkaufpreis von DM 20.6ß6,--.
Beide Grundstücke sind für die Stadt interessant, könnten jedoch nur über den Weg der Darlehensaufnahme erworben werden. Frau Bellinger soll gebeten werden, die Grundstücke an die Stadt zu dem Angebotspreis abzugeben. Der Kaufpreis soll gegen Zinszahlung bis 1. 6. 1972 gestundet werden.
Herr Witte macht den Vorschlag, zu fragen, ob sie bereit sei, den Kaufpreis gegen Zinszahlung vorerst stehen zu lassen.
Nach längerer Diskussion kommt man zu der Übereinstimmung, erneut mit Frau Bellinger zu verhandeln.
Punkt 11/9. Vergabe von Arbeiten ohne Vorlage
Bauplatz Kalbswiese, Baumaßnahmen am Friedhof, Fröschpfortstr. usw.
Der Stadtrat beschließt einstimmig, die nachfolgend aufgeführten Arbeiten an folgende Firmen zu vergeben:
Fröschpfortstraße Fa. Stephan Friedhofsweg Fa. Stephan Gartenstraße Fa. Stephan Paehler u. K.-Walter-Str. Fa. Stephan
91.361,81 DM 71.366,22 DM 52.320,95 DM 59.065,19 DM
Sitzung 16.4.ly VI .Leg,.
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18 . 6.1970
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L5.7.1970 :
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Sitzung v
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