Akte 
Sitzung 12. März 1970
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Blatt

Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 17 . 9.69 abgelehnt. Eine erneute Antragstellung erfolgte daraufhin über seinen Rechtsanwalt.

In der Zwischenzeit hat eine Unterredung des Herrn Kern mit

dem Bürgermeister stattgefunden. Man ist übereingekommen, daß Herr Kern seinen 2. Antrag auf Verlängerung der Polizeistunde vorerst zurücknimmt.

In der Zwischenzeit sollen auch die Mitglieder des Stadtrates Gelegenheit nehmen, zu überprüfen, ob an der Betriebsführung

Sitzung 16.4.1$ VI.Leg..

dieser Bar etwas auszusetzen ist und ob vor allem die nächt­liche Lärmbelästigung durch Besucher dieser Bar verursacht wird.

l4.Mai

VI .Reg.)

Wie festgestellt wurde, parken auf dem Platz gegenüber nicht nur Besucher der Bar, sondern auch Fahrzeugbesitzer umliegen­der Gaststätten (Die Zwiebel).

Der Stadtrat ist damit einverstanden, daß Herr Kern seinen

Antrag auf Polizeistundenverlängerung vorerst zurücknimmt

damit zu einem späteren Zeitpunkt darüber beschlossen werden kann, ob ein erneuter Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

9

VI.Leg***

Punkt 11/6, Vorlage Nr. 90

Sitzung v.!

Ankauf von Grundstücken, gegebenenfalls gemeinsam mit einem Industriebetrieb

L5.7.1970

fl.Leg.-P

17.7.T97b

VI.Leg.-P

. 8. 70

VI.Leg.-P

Sitzung v

. 10 . 70

fl. Leg.-P

VI. Leg.-P

Der Stadtrat faßt einstimmig bei Stimmenthaltung gemäß § 40

(l) GO folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt den Ankauf der nachstehenden Grund­stücke allein durch die Stadt, gegebenenfalls auch etwa je zur Hälfte zusammen mit der Firma R. Braun, Montabaur, Hohe Straße, zum Preise von 18,-- DM je qm:

1. von Herrn Anton Kunoth und Ehefrau Christine, geb. Meurer das Grundstück Flur ß 8 , Flurstück 48/4556 = 15,60 ar groß,

2. von Herrn Joh. Maßfeller, Montabaur, das Grund­stück Flur 38 , Flurstück 47/4556 = 15,60 ar groß,

3. von Landwirtschaftsmeister Erich Decker, Monta- ^<= (Mundstück Flur 38 , Flurstück 9/4556 =

15,58 ar groß

Leg.-P. VIi

4. von Herrn Johann Wolf aus Eigendorf das Grund­stück Flur 38 , Flurstück 8/4556 = 15,58 ar groß.

Die endgültige Aufteilung der Flächen hat nach katasteramtl. Vermessung zu erfolgen. Aufgrund dieser Vermessung ist auch die Kosten- und Gebührenverteilung vorzunehmen.

Gemäß § 40 (1) 60 enthält sich Ratsmitglied Decker bei der Beschlußfassung wegen Sonderinteresse der Stimme.

- Blatt 14