Blatt lß
Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 17 . 9.69 abgelehnt. Eine erneute Antragstellung erfolgte daraufhin über seinen Rechtsanwalt.
In der Zwischenzeit hat eine Unterredung des Herrn Kern mit
dem Bürgermeister stattgefunden. Man ist übereingekommen, daß Herr Kern seinen 2. Antrag auf Verlängerung der Polizeistunde vorerst zurücknimmt.
In der Zwischenzeit sollen auch die Mitglieder des Stadtrates Gelegenheit nehmen, zu überprüfen, ob an der Betriebsführung
Sitzung 16.4.1$ VI.Leg..
dieser Bar etwas auszusetzen ist und ob vor allem die nächtliche Lärmbelästigung durch Besucher dieser Bar verursacht wird.
l4.Mai
VI .Reg.)
Wie festgestellt wurde, parken auf dem Platz gegenüber nicht nur Besucher der Bar, sondern auch Fahrzeugbesitzer umliegender Gaststätten (Die Zwiebel).
Der Stadtrat ist damit einverstanden, daß Herr Kern seinen
Antrag auf Polizeistundenverlängerung vorerst zurücknimmt
damit zu einem späteren Zeitpunkt darüber beschlossen werden kann, ob ein erneuter Antrag Aussicht auf Erfolg hat.
9
VI.Leg***
Punkt 11/6, Vorlage Nr. 90
Sitzung v.!
Ankauf von Grundstücken, gegebenenfalls gemeinsam mit einem Industriebetrieb
L5.7.1970
fl.Leg.-P
17.7.T97b
VI.Leg.-P
lß. 8. 70
VI.Leg.-P
Sitzung v
Iß. 10 . 70
fl. Leg.-P
VI. Leg.-P
Der Stadtrat faßt einstimmig bei Stimmenthaltung gemäß § 40
(l) GO folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Ankauf der nachstehenden Grundstücke allein durch die Stadt, gegebenenfalls auch etwa je zur Hälfte zusammen mit der Firma R. Braun, Montabaur, Hohe Straße, zum Preise von 18,-- DM je qm:
1. von Herrn Anton Kunoth und Ehefrau Christine, geb. Meurer das Grundstück Flur ß 8 , Flurstück 48/4556 = 15,60 ar groß,
2. von Herrn Joh. Maßfeller, Montabaur, das Grundstück Flur 38 , Flurstück 47/4556 = 15,60 ar groß,
3. von Landwirtschaftsmeister Erich Decker, Monta- ^<= (Mundstück Flur 38 , Flurstück 9/4556 =
15,58 ar groß
Leg.-P. VIi
4. von Herrn Johann Wolf aus Eigendorf das Grundstück Flur 38 , Flurstück 8/4556 = 15,58 ar groß.
Die endgültige Aufteilung der Flächen hat nach katasteramtl. Vermessung zu erfolgen. Aufgrund dieser Vermessung ist auch die Kosten- und Gebührenverteilung vorzunehmen.
Gemäß § 40 (1) 60 enthält sich Ratsmitglied Decker bei der Beschlußfassung wegen Sonderinteresse der Stimme.
- Blatt 14

