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- Blatt 12 -
"Der Stadtrat genehmigt die Anschaffung eines Dienstwagens, Typ Audi 100 SL.
Die hierfür erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 1970 bereitzustellen. Als Vorgriff auf diesen Ansatz des ordentlichen Haushaltsplanes 1970 bewilligt der Stadtrat einen Betrag bis zu 11.000,-- DM.
Das Dienstfahrzeug wird dem Bürgermeister zur Wahrnehmung seiner dienstlichen Obliegenheite^zur Verfügung gestellt.
Für das Kraftfahrzeug ist ein Fahrtenbuch zu führen, in das täglich die Zahl der gefahrenen Kilometer und bei Fahrten außerhalb des Stadtgebietes auch das Fahrtziel einzutragen sind.
Dem Bürgermeister wird gestattet, das Kraftfahrzeug gegen Entschädigung zu privaten Zwecken (einschl. Jahresurlaub) mitzubenutzen, soweit dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen. Als Entschädigung für private Mitbenutzung wird der Betrag festgesetzt, der jeweils nach dem geltenden Recht für anerkannt privateigene Kraftfahrzeuge (z. Zt. 0,27 DM je Kilometer) zu zahlen ist. Nach Ablauf eines Jahres, seit Inbetriebnahme des Fahrzeuges ist die vorstehend getroffene Regelung durch den Finanzausschuß zu überprüfen."
Der Vorsitzende hat während der folgenden Abstimmung den Raum verlassen. Der III. Beigeordnete, Herr Morschheuser, läßt über den Beschlußvorschlag zur Anschaffung eines Dienstwagens vom Typ "Audi SL" abstimmen. Der Beschlußvorschlag wird einstimmig angenommen.
Punkt 11/4, Vorlage Nr. 89
Beratung und Beschluß über Anrechnung von Kosten, die ein Anlieger für Straßeninstandsetzungsmaßnahmen (Moselstraße) aufgebracht hat, auf die Erschließungskosten
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, daß der Firma Elektro-Reklame OHG, Montabaur, von den mit Bescheid vom 21. 1. 1970 veranlagten Erschließungsbeiträgen in Höhe von 7*916,26 DM, wegen der privaten Vorleistung für die Instandsetzung der damaligen Baustraße, ein Betrag von 2.000,-- DM erlassen wird.
Sitzung
16.4.1$
VI.Leg,.
Sitz{j l^tMa.
Vl'.-Leg,
18 . 6.1970 ^ ^
VI.Leg*
Sitzung v. 15.7.1970 'I.Leg.-P.
1717.19%
VI.Leg.-P.
13. 8. 70
VI.Leg.-P; Sitzung v. IjQ-
15. 10. 70
/T. Leg.-P.
26 ;*"T1". ?0 VI. Leg.-P.
Punkt 11/5, ohne Vorlage
Beratung und Beschluß über einen Antrag auf Verlängerung der Polizeistunde für einen örtlichen Gaststättenbetrieb (Bar Kokett)
Der Barbesitzer, Herr Kern, hat einen Antrag bei der Stadtverwaltung eingebraeht, um die Zustimmung des Stadtrates, die Polizeistunde bis um 3.00 Uhr hinauszuschieben, zu erhalten.
Leg.-P. vi
Blatt 13

