Akte 
Sitzung 12. März 1970
Entstehung
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Es wird jedoch für sinnvoll gehalten, zu den bisher im Ziel­plan aufgezählten Gemeinden ebenfalls noch die Gemeinden Boden und Großholbach hinzuzunehmen. Dieses erscheint notwendig zu sein im Hinblick auf die Lage dieser Gemeinden zum übrigen Ver­bandsgemeindegebiet und zu dessen natürlichem Zentrum Montabaur. Eine solche Zuordnung würde - soweit bekannt ist - dem Willen der Bürgerschaft dieser beiden Gemeinden entsprechen.

Zu 2. Die Gemeinden Eigendorf, Eschelbach und Horressen müssen aus Gründen des öffentlichen Wohles, möglichst noch vor Bildung der Verbandsgemeinde, mit der Stadt Montabaur unmittelbar im Rahmen einer Einheitsgemeinde vereinigt werden.

In den letzten Jahren hat sich bei Planung und Durchführung zahlreicher öffentlicher und privater Maßnahmen die Tatsache eigenständiger Gemeinwesen im Stadtumlandbereich hemmend auf die Entwicklung des Gesamtraumes Montabaur ausgewirkt und nachweisbar zu unvertretbaren Fehlinvestitionen öffentlicher Gelder geführt (Schulbau, Wasserversorgung, Straßenbau, Pla­nung und Erschließung von Wohn- u. Gewerbegebieten, Müllbesei­tigung). Die geringe interkommunale Zusammenarbeit und fehlen­de Koordinierung haben es bisher verhindert, daß die Möglich­keiten und natürlichen Voraussetzungen der Entwicklung zum Fremdenverkehrsgebiet wirkungsvoll genutzt worden sind.

Die aus den drei Gemeinden bestehende Umlandzone bildet heute bereits mit der Stadt Montabaur aufgrund ihrer vielseitigen Verflechtungen ein neues Stadtsystem, das jedoch durch die Eigenständigkeit eines jeden Gemeinwesens bisher nachteilig beeinflußt worden ist. Nicht die Einzelgemeinde in ihrer heu­tigen räumlich engen Begrenzung, sondern der unmittelbare Ver­sorgungsnahbereich kann und muß die unterste sozialökonomische Raumeinheit werden. Nur in diesem neu zu bildenden einheitli­chen Gemeinwesen kann die Grundversorgung und die wechselsei­tige Ergänzung der Daseinsbereiche zur Deckung gebracht und eine optimale Entwicklung des Bereiches der Gemeinden Eigen­dorf, Eschelbach, Horressen und der Stadt Montabaur für die Zukunft gewährleistet werden. Auch eine sinnvolle Raumordnung des unmittelbaren Stadtumlandes würde durch einen Zusammenschluß der vier Gemeinden besser zu erreichen sein, was seinerseits wiederum Bedeutung und positive Wirkung für den übrigen Um­landbereich des Mittelzentrums Montabaur haben würde.

In analoger Anwendung der Regelungen im Bereich der Städte Westerburg, Bad Marienberg und Hachenburg wird eine gesetzge­berische Maßnahme zur gemeindlichen Zusammenlegung erwartet.

Zu 3. Die engen menschlichen und wirtschaftlichen Beziehungen der

Gemeinden Bladernheim, Reckenthal und Wirzenborn mit der Stadt Montabaur bedeuten für die Stadt Montabaur eine eindeutige Verpflichtung, auf einen Aufnahmewunsch dieser Gemeinden in die Stadt Montabaur positiv zu reagieren.

Der Beschluß wurde einstimmig gefaßt.

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