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Es wird jedoch für sinnvoll gehalten, zu den bisher im Zielplan aufgezählten Gemeinden ebenfalls noch die Gemeinden Boden und Großholbach hinzuzunehmen. Dieses erscheint notwendig zu sein im Hinblick auf die Lage dieser Gemeinden zum übrigen Verbandsgemeindegebiet und zu dessen natürlichem Zentrum Montabaur. Eine solche Zuordnung würde - soweit bekannt ist - dem Willen der Bürgerschaft dieser beiden Gemeinden entsprechen.
Zu 2. Die Gemeinden Eigendorf, Eschelbach und Horressen müssen aus Gründen des öffentlichen Wohles, möglichst noch vor Bildung der Verbandsgemeinde, mit der Stadt Montabaur unmittelbar im Rahmen einer Einheitsgemeinde vereinigt werden.
In den letzten Jahren hat sich bei Planung und Durchführung zahlreicher öffentlicher und privater Maßnahmen die Tatsache eigenständiger Gemeinwesen im Stadtumlandbereich hemmend auf die Entwicklung des Gesamtraumes Montabaur ausgewirkt und nachweisbar zu unvertretbaren Fehlinvestitionen öffentlicher Gelder geführt (Schulbau, Wasserversorgung, Straßenbau, Planung und Erschließung von Wohn- u. Gewerbegebieten, Müllbeseitigung). Die geringe interkommunale Zusammenarbeit und fehlende Koordinierung haben es bisher verhindert, daß die Möglichkeiten und natürlichen Voraussetzungen der Entwicklung zum Fremdenverkehrsgebiet wirkungsvoll genutzt worden sind.
Die aus den drei Gemeinden bestehende Umlandzone bildet heute bereits mit der Stadt Montabaur aufgrund ihrer vielseitigen Verflechtungen ein neues Stadtsystem, das jedoch durch die Eigenständigkeit eines jeden Gemeinwesens bisher nachteilig beeinflußt worden ist. Nicht die Einzelgemeinde in ihrer heutigen räumlich engen Begrenzung, sondern der unmittelbare Versorgungsnahbereich kann und muß die unterste sozialökonomische Raumeinheit werden. Nur in diesem neu zu bildenden einheitlichen Gemeinwesen kann die Grundversorgung und die wechselseitige Ergänzung der Daseinsbereiche zur Deckung gebracht und eine optimale Entwicklung des Bereiches der Gemeinden Eigendorf, Eschelbach, Horressen und der Stadt Montabaur für die Zukunft gewährleistet werden. Auch eine sinnvolle Raumordnung des unmittelbaren Stadtumlandes würde durch einen Zusammenschluß der vier Gemeinden besser zu erreichen sein, was seinerseits wiederum Bedeutung und positive Wirkung für den übrigen Umlandbereich des Mittelzentrums Montabaur haben würde.
In analoger Anwendung der Regelungen im Bereich der Städte Westerburg, Bad Marienberg und Hachenburg wird eine gesetzgeberische Maßnahme zur gemeindlichen Zusammenlegung erwartet.
Zu 3. Die engen menschlichen und wirtschaftlichen Beziehungen der
Gemeinden Bladernheim, Reckenthal und Wirzenborn mit der Stadt Montabaur bedeuten für die Stadt Montabaur eine eindeutige Verpflichtung, auf einen Aufnahmewunsch dieser Gemeinden in die Stadt Montabaur positiv zu reagieren.
Der Beschluß wurde einstimmig gefaßt.
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Sitzung v. L5.7.1970 /T.Leg.-P.
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