Akte 
Sitzung 12. März 1970
Entstehung
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Zum Punkt 2 des Beschlusses weist der Vorsitzende auf die Be­deutung der Verwirklichung hin, wenn in Zukunft Fehlinvestiti­onen und Fehlplanungen im kommunalen Bereich vermieden werden sollen.

Wegen der Bildung der Verbandsgemeinde Montabaur haben bereits in der Vergangenheit Gespräche stattgefunden, einmal eine Zu­sammenkunft des Gemeimderates Horressen mit dem Stadtrat in Montabaur. Eine zweite Sitzung hat bestanden aus Teilnehmern von Montabaur und Horressen. Bei dieser Zusammenkunft wurden bereits nähere Einzelheiten, die mit der Bildung der Verbands­gemeinde in Zusammenhang stehen, erörtert.

Der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Decker, erwähnt in seiner Erklärung zu dem Beschluß und insbesondere zu Punkt 2 dieses Beschlusses, daß es besser wäre, wenn die vier Gemeinden Mon­tabaur, Horressen, Eigendorf und Eschelbach vor Ablauf der Freiwilligkeitsphase zusammenfinden würden.

Auch Herr Witte, als SPD-Fraktionssprecher, betont, daß dies im Interesse aller beteiligten Gemeinden die beste Lösung sei.

Der Vorsitzende schlägt vor, am Montag, dem. März 1970, um 20.00 Uhr, die Bürgermeister der Gemeinden Eigendorf und Eschelbach und die Beigeordneten der beiden Gemeinden zu ei­nem Gespräch über die anstehenden Fragen zur Bildung der Ver­bandsgemeinde nach Montabaur einzuladen.

Zu Punkt 1 / 2 , Vorlage Nr. 8 ß

Beschluß über einen Nachtrag zum Hauungs- und Kul­turplan 1970 des Hospitalfonds

Der Stadtrat genehmigt den Nachtrag zum Hauungs- und Kulturplan 1970 des Hospitalfonds Montabaur in Höhe von 600, DM.

Punkt 1/ß. Vorlage Nr. 84

Änderung des Umlegungsbeschlusses für das Gebiet "In und auf der Bächel

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

In Ergänzung der Stadtratsbeschlüsse vom 19. 11* 1968 und . 7* 1969 beschließt der Rat der Stadt Montabaur gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes vom. 6 . i 960 (BGBl. 1 S. ß4l) in Ver­bindung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Landesverordnung zur Durch­führung des Bundesbaugesetzes vom 20. 1. 1961 (GVB1. S.), daß die Grundstücke

Flur ßl, Flurstücke 5002/2 und 5962/2

nachträglich in das Umlegungsverfahren "In und auf der Bächel" einbezogen werden.

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18 . 6.1970

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