Blatt 6
I. ÖFFENTL. SITZUNG
Punkt I/l, ohne Vorlage
Bekanntgabe des Stadtratsbeschlusses vom 19. 2. 1970 mit/Begründung zur Zielplanung über die kommunale Neuordnung (Bildung von Verbandsgemeinden)
Der Vorsitzende verweist auf die Zielplanung des Innenministeriums, nach der die Bildung von Verbandsgemeinden vorgesehen ist. Hierunter fällt auch die Verbandsgemeinde Montabaur/Land.
Die einzelnen Gemeinden sind unter Einbeziehung von Boden - 21 Ge- ' meinden. Von diesen 21 Gemeinden haben 6 Gemeinden unter 300 Einwohner. Derartige Gemeinden sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen durch Entscheidung des Innenministeriums bzw. des Innenausschusses des Landtages aufgelöst werden.
Über die Bildung der Verbandsgemeinde Montabaur wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 19* Februar 1970 im nichtöffentlichen Teil diskutiert, jedoch kein Beschluß gefaßt.
Heute soll in öffentlicher Sitzung der damalige Beschlußvorschlag bekanntgemacht und darüber abgestimmt werden.
Der Vorsitzende erläutert noch einmal kurz Wesen und Aufgabenstellung der zukünftigen Verbandsgemeinde Montabaur und verliest dann folgenden Beschlußvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Montabaur stimmt grundsätzlich der gemäß Zielplanung des Innenministeriums vorgesehenen Bildung und räuml. Abgrenzung der künftigen Verbandsgemeinde Montabaur zu. Er empfiehlt außerdem, aus Gründen der bisherigen räumlichen Verflechtung, die Gemeinden Boden und Großholbach ebenfalls der
Verbandsgemeinde Montabaur zuzuordnen.
2. Unabhängig von der Bildung der Verbandsgemeinde Montabaur hält der Rat der Stadt Montabaur aus Gründen des öffentlichen Wohles darüberhinaus den unmittelbaren gemeindlichen Zusammenschluß der Umlandgemeinden Horressen, Eigendorf und Eschelbach mit der Stadt Montabaur zu einer Einheitsgemeinde für zwingend erforderlich.
3. Sofern die Gemeinden Bladernheim, Reckenthal und Wirzenborn (Gemeinden unter 300 Einwohnern) im Falle ihrer Auflösung einen gemeindlichen Anschluß an die Stadt Montabaur wünschen, erklärt sich der Rat der Stadt Montabaur grundsätzlich zur Aufnahme dieser Gemeinden bereit.
Zu 1. Die Ziele der kommunalen Neuordnung werden bejaht. Der nach
dem Zielplan des Innenministeriums vorgesehene Zusammenschluß der Gemeinden in der Form der Verbandsgemeinde entspricht der tatsächlichen Ausrichtung der Umlandgemeinden auf das Mittelzentrum Montabaur.
Sitzuin
16.4.19
VI.Leg,.
Sitz!^ l#.Ma^ Vl'.Leg,
-5Trc#u****. 18.6.1970 ;
G,
17.7
VI.Leg.-p^
__r
iitzüng v.
15. 10. 70
/I. Leg.-P.
TMTT-TTr"
VI. Leg.-P. Leg.-P. vi
Blatt 7

