Akte 
Sitzung 17. September 1969
Entstehung
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Zu Punkt 11/5. Vorlage Nr. 43

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt den Ankauf der Grundstücksflächen Flur 4, Flurstück 1624/1 = 17 qm und Flurstück 1625/1 = 5 qm zum Preise von 19,-- DM je qm von Herrn Richard Schneider, Montabaur, für den Ausbau der Straße entlang der Nordseite des städtischen Friedhofes.

Zu Punkt 11/6. ohne Vorlage a) Bauvoranfrage Kurt Lotz

Herr Kurt Lotz benötigt zur Durchführung seines geplanten Anbaues eine Fläche von ca. 38 qm. Die geplante bauliche Veränderung paßt sich den für die Zukunft getroffenen Planvorstellungen an. Der Bau­antrag als solcher kann genehmigt werden.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Dem Verkauf der Fläche von rund 38 qm wird zugestimmt. Über den Preis müssen noch endgültige Verhandlungen geführt werden. Die Ver­waltung gibt den Bauantrag zur Genehmigung weiter. Der Bauschein wird jedoch erst dann ausgehändigt, wenn über die Preisfrage Eini­gung erzielt wurde.

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b) Bauvoranfrage Wilhelm Kalb

Herr Wilhelm Kalb beabsichtigt, hinter dem Bahngelände in der Nähe des Holzplatzes der Firma Quirmbach, ein Wohnhaus zu errichten. Der Stadtrat spricht sich für eine Genehmigung dieses Bauantrages aus.

Die Verlegung einer privaten Entwässerungsleitung durch eine öffent­liche Verkehrsfläche kann jedoch nicht befürwortet werden. Herr Kalb soll sich vielmehr bemühen, den Kanal über den privaten Grundstücks­bereich zu verlegen.

c) Bauvoranfrage Josef Schneider

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Herrn Josef Schneider wird keine Grenzbebauung zugelassen; der Grenz­abstand von mindestens 1 m muß gewahrt bleiben.

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d) Bauvoranfrage Dommermuth

Diese Voranfrage wird zurückgestellt bis zum Eingang des Katasterpla­nes. Dann wird geprüft inwieweit eine Zurückverlegung der Bauflucht erfolgt.

Zu Punkt 11/7. ohne Vorlage

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Zur Übernahme der Patenschaft für Biafrakinder wird ein Betrag von DM 100, zur Verfügung gestellt.

Sitzung v 13. 11. 6PS VI. Leg.

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