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Zu Punkt 11/11 b. Zusatzpunkt;Grundstückstausch mit dem evgl. Hilfswerk
Für das Verfahren des beabsichtigten Grundstückstausches mit dem evgl. Hilfswerk wurden folgende drei Möglichkeiten gesehen:
1. Barentschädigung
2. Entschädigung aus der Vorbehaltsfläche der Alberthöhe in Naturalleistung
ß. Entschädigung in Naturalleistung oberhalb Garten Jung, unterhalb Kalinna und die Restfläche aus der großen Vorbehaltsfläche, wobei bei der ß. Alternative Klarheit darüber herrscht, als Tauschgelände den sich nach Kunoth hin erstreckenden Teil des Geländes anzusehen.
Der Stadtrat stimmte bei 2 Stimmenthaltungen der vorgenannten 3. Alternative zu. Bedingung ist, daß über die Preisfrage noch verhandelt wird.
Zu Punkt 11/12. ohne Vorlage
Es wurde eine Absprache darüber getroffen, daß bei einer zu erwartenden Entscheidung über die Umlegung der Kosten für den Ausbau der Bürgersteige in der Alleestraße der Stadtrat sich dahingehend entscheiden wird, daß 90 % auf die Anlieger und 10 % auf die Stadt entfallen sollen. Von der Verwaltung aus soll jedoch geprüft werden, ob der Bund Zuschüsse zu solchen Projekten gibt. Soll dies der Fall sein, so soll der Zuschuß den Anliegern zugute kommen.
Montabaur, den 2. OMftober 1969
Schriftführer
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Vorsitzender:
Ratsmitglied Witte:
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