Zu Punkt 11/4. Vorlage Nr. 4l
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Verkauf von Bauplätzen wie folgt:
1. an Herrn bzw. Eheleute Oberstudiendirektor Alois Baltes, Montabaur, das Grundstück Flur 51, Flurstück 212 = 639 qm groß,
2. an Herrn bzw. Eheleute Rektor Gerhard Eiser, Montabaur, das Grundstück Flur 51, Flurstück 90 = 540 qm groß,
Sit zur,^ 19. 2,j
VI-
Sitzung y
9. 3. 7o VI# ^g,.
Sit 12 . 3 , VI -Leg
16.4.19-) VI.Leg.*
18 . 6.1970 -P
VI.Leg*
3. an Herrn bzw. Eheleute Richard Wagner, Montabaur, das Grundstück Flur 54, Flurstück 5 = 696 qm groß
zum Preise von 20,-- DM je qm.
Zur Auflage wird gemacht:
1. Die Grundstücke sind innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren, vom Tage der grundbuchamtlichen Eintragung ab gerechnet, zu bebauen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so werden die Grundstücke zum Nettokaufpreis an die Stadt zurückübertragen. Hierbei übernimmt der Erwerber alle Kosten, auch die etwa entstehenden Grunderwerbsteuern der Stadt.
2. Die Grundstücke dürfen vor der Bebauung nur mit Genehmigung des Stadtrates veräußert werden.
Zu Punkt 11/4. Vorlage Nr. 4l a
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Verkauf eines städt. Baugrundstückes Flur 51, Flurstück l84/l - 884 qm groß - zum Preis von 25.150,-- OM an die Eheleute Manfred Lorenz und Frau Annemarie, geborene Elsen, wohnhaft in Eigendorf; außerdem sind für den Anschluß an die städt. Wasserleitung 306,78 DM zu zahlen.
Der Bauplatz ist innerhalb von 3 Jahren, vom Tage der grundbuchamtlichen Eintragung an gerechnet, zu bebauen. Wird diese Auflage nicht erfüllt, ist der Platz unter Übernahme aller Kosten zum Netto-Kaufpreis an die Stadt zurückzuübertragen.
Die Erwerber übernehmen die Reinigungspflicht gemäß der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Montabaur für die an der Nordseite ihres Grundstückes anzulegende Versorgungsstraße, Parzelle 183/2 und zwar für die gesamte Straßenbreite. Für die Straßenparzelle 183/2 werden Erschließungskosten nicht erhoben.
Die vorgenannten Auflagen sind grundbuchamtlich zu sichern.
Zu Punkt 11/5. Vorlage Nr. 42
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt zu, daß den Anliegern der Hohe Straße, die Land für den Straßenausbau zur Verfügung gestellt haben, ein Preis von
20,-- DM je qm gezahlt wird.
- 19 -
utzungv.
5 . 7.1970
'I.Leg
VI.Leg
13.8
VI. Leg
Sitzung v)
13. 11. 6fS* VI. Leg.-
15. ?2.
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VI< Leg.^
Sit:c 12 . 2 ,' VI. I-
69
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