Akte 
Sitzung 17. September 1969
Entstehung
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Gleichzeitig wird gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz LStrG vom 15 . 2. 1963 (GvBl. S. 57 ) die genann­te Verkehrsfläche als Gemeindestraße (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Als Zeitpunkt gilt der 1. August 1969 .

Beschluß zu Punkt 1/8. ohne Vorlage

Sitzung 9. 3. 70^ VI. Leg, .

Die Firma Gaul in Frankfurt wird aufgrund ihres schriftlichen Ange­botes vom 5* September 1969 beauftragt:

1. eine Kanalplanung für das Gebiet des Bebauungsplanes Juxplatz durch­zuführen, Preis: DM 5*250,-- als außerplanmäßige Ausgabe,

2. eine Überprüfung derjenigen Abschnitte des alten Kanalnetzes durch­zuführen, bei denen Mißstände auftreten, gleichzeitig die Ausarbei­tung einer gutachtlichen Stellungnahme vorzunehmen mit Vorschlägen für Sanierungsmaßnahmen. Es handelt sich hierbei um die Kanäle Kirchstraße, Hospitalgasse, Biergasse, Freiherr-vom-Stein-Str., Tiergartenstraße zum Preise von 3*150,-- DM, die als außerplanmäßi­ge Ausgabe gelten.

Dieser Beschluß erfolgte einstimmig.

Aussprache zu Punkt 1/9. ohne Vorlage

Nach der überwiegenden Meinung des Rates, der Fachausschüsse und auch des Bauausschusses soll die Renovierung des Wolfsturmes nach der vor­liegenden Konzeption, die Gegenstand der Erörterungen war, ausgeführt werden, wobei zu berücksichtigen ist, daß eine Vervollständigung des Bauwerkes mit einem Dach zu jedem Zeitpunkt möglich ist. Dieser Punkt wurde ohne besondere Abstimmung behandelt.

Aussprache zu Punkt 1/10, ohne Vorlage

Der geplante Ausbau der sogenannten Kalbswiese zu einem Parkplatz wird für den Moment zwar eine Entlastung der vorhandenen Parkfläche bedeu­ten, aber einen Zukunftsbedarf jedoch nicht erfassen. Eine Lösung des Parkproblems ist hier nur in dem Ausbau des Platzes entweder als Hoch­garage oder als Tiefgarage zu finden. Der Bau einer Tiefgarage ist je­doch wegen der ungünstigen Bodenverhältnisse nicht möglich. Eine Hoch­garage könnte in verschiedenen Bauausführungen erstellt werden. Die Errich­tung eines Parkhauses in Stahlkonstruktion ist jedoch für unsere Stadt nicht interessant, da die Anschaffungs- und laufenden Unterhaltungs­kosten zu hoch sind. Aus diesem Grunde wurden unverbindliche Anfragen an zwei Firmen über die Errichtung des mehrgeschossigen Parkhauses in her­kömmlicher Stahlbetonweise gerichtet. Es sind dies die Firmen Dr. Krie­ger in Velbert und die Parkhaus GmbH in Frankfurt. Diese beiden Firmen wollen kostenlose und unverbindliche Planurgsunterlagen in den nächsten Wochen einreichen.

16.4.19-

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Sitzung v

Beschluß zu Punkt 1/11, ohne Vorlage

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

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)er Stadtrat gibt seine Zustimmung zu dem Ausbau dieses Weges mit einer ra^^ercebundenen Decke zu einem Kostenaufwand von ca. 3*000,-- DM. Die ittel^sind außerplanmäßig bereitzustellen. Folgende Auflagen sind zu be- !^^A.^Nach der Herstellung des Weges ist dieser von der Benutzung durch