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Gleichzeitig wird gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz LStrG vom 15 . 2. 1963 (GvBl. S. 57 ) die genannte Verkehrsfläche als Gemeindestraße (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Als Zeitpunkt gilt der 1. August 1969 .
Beschluß zu Punkt 1/8. ohne Vorlage
Sitzung 9. 3. 70^ VI. Leg, .
Die Firma Gaul in Frankfurt wird aufgrund ihres schriftlichen Angebotes vom 5* September 1969 beauftragt:
1. eine Kanalplanung für das Gebiet des Bebauungsplanes Juxplatz durchzuführen, Preis: DM 5*250,-- als außerplanmäßige Ausgabe,
2. eine Überprüfung derjenigen Abschnitte des alten Kanalnetzes durchzuführen, bei denen Mißstände auftreten, gleichzeitig die Ausarbeitung einer gutachtlichen Stellungnahme vorzunehmen mit Vorschlägen für Sanierungsmaßnahmen. Es handelt sich hierbei um die Kanäle Kirchstraße, Hospitalgasse, Biergasse, Freiherr-vom-Stein-Str., Tiergartenstraße zum Preise von 3*150,-- DM, die als außerplanmäßige Ausgabe gelten.
Dieser Beschluß erfolgte einstimmig.
Aussprache zu Punkt 1/9. ohne Vorlage
Nach der überwiegenden Meinung des Rates, der Fachausschüsse und auch des Bauausschusses soll die Renovierung des Wolfsturmes nach der vorliegenden Konzeption, die Gegenstand der Erörterungen war, ausgeführt werden, wobei zu berücksichtigen ist, daß eine Vervollständigung des Bauwerkes mit einem Dach zu jedem Zeitpunkt möglich ist. Dieser Punkt wurde ohne besondere Abstimmung behandelt.
Aussprache zu Punkt 1/10, ohne Vorlage
Der geplante Ausbau der sogenannten Kalbswiese zu einem Parkplatz wird für den Moment zwar eine Entlastung der vorhandenen Parkfläche bedeuten, aber einen Zukunftsbedarf jedoch nicht erfassen. Eine Lösung des Parkproblems ist hier nur in dem Ausbau des Platzes entweder als Hochgarage oder als Tiefgarage zu finden. Der Bau einer Tiefgarage ist jedoch wegen der ungünstigen Bodenverhältnisse nicht möglich. Eine Hochgarage könnte in verschiedenen Bauausführungen erstellt werden. Die Errichtung eines Parkhauses in Stahlkonstruktion ist jedoch für unsere Stadt nicht interessant, da die Anschaffungs- und laufenden Unterhaltungskosten zu hoch sind. Aus diesem Grunde wurden unverbindliche Anfragen an zwei Firmen über die Errichtung des mehrgeschossigen Parkhauses in herkömmlicher Stahlbetonweise gerichtet. Es sind dies die Firmen Dr. Krieger in Velbert und die Parkhaus GmbH in Frankfurt. Diese beiden Firmen wollen kostenlose und unverbindliche Planurgsunterlagen in den nächsten Wochen einreichen.
16.4.19-
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Sitzung v
Beschluß zu Punkt 1/11, ohne Vorlage
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
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)er Stadtrat gibt seine Zustimmung zu dem Ausbau dieses Weges mit einer ra^^ercebundenen Decke zu einem Kostenaufwand von ca. 3*000,-- DM. Die ittel^sind außerplanmäßig bereitzustellen. Folgende Auflagen sind zu be- !^^A.^Nach der Herstellung des Weges ist dieser von der Benutzung durch

