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Kraftfahrzeuge freizuhalten. Eine Ausstattung mit entsprechenden Verkehrsschildern ist beim Straßenverkehrsamt zu beantragen.
Beschluß zu Punkt 1/12, Vorlage Nr. 33
Der Stadtrat faßt bei einer Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
In den Abbruchkosten des Wasserbehälters auf dem Grundstück des Kindergartens "Don Dosco" an der Albertstraße beteiligt sich die Stadt zu 50 %. Diese Kosten werden als außerplanmäßige Ausgabe bewilligt.
Beschluß zu Punkt 1/13. ohne Vorlage
Sitzu])c.', 19. 2.J * 1*38..)
Sitzung ,
9. 3. 70^ VI# Leg .
16 . 4 . 19 -, VI*Leg..
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat nimmt zustimmend von den Eilentscheidungen gemäß GO Kenntnis, die zur Fortführung der Baumaßnahme getroffen wurden (Mehrkosten für Baustahl und Bausteine in Höhe von 3*700,-- DM, Beschichtung der Türen - Mehrkosten in Höhe von 3.000,-- DM). Der Stadtrat bewilligt da- rüberhinaus die erforderlichen Kosten von ca. 2.000,-- DM für den Einbau einer Dusche. Die Entwürfe über die Giebelfenster sind zu gegebener Zeit in den Ausschüssen und im Stadtrat zu diskutieren. Eine Entscheidung hierüber bleibt Vorbehalten.
Beschluß zu Punkt I/l4, Vorlage Nr. 34
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, die Garantiesumme je Vorstellung von bisher 600,-- DM auf 700,-- DM ab der Spielzeit 1969/70 zu erhöhen und für die Spielzeit 1967/68 den beantragten Zuschuß in Höhe von 224,70 DM zu gewähren.
I.Leg.-P
17.7*
Beschluß zu Punkt 1/15. ohne Vorlage
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat lehnt den Antrag der Oberpostdirektion Koblenz auf Zahlung eines täglichen Zuschusses von 70,-- bis 80,-- DM zum Stadtbusverkehr ab Es wird bedauert, daß die Bürgerschaft von dieser Einrichtung nicht in solchem Umfange Gebrauch gemacht hat, daß ein solcher Kleinbus sich rentiert. Es kann aber andererseits der Stadt nicht zugemutet werden, diese Einrichtung dann aus öffentlichen Geldern zu subventionieren.
Beschluß zu Punkt 1/16, ohne Vorlage
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, der städtischen Feuerwehr zur Anschaffung einer Fahne (Kosten ca. 1.500,-- DM) einen Zuschuß in Höhe von 500,-- DM zu gewähren.
Sitzung^* 7 '
21 . 10 .
VI. Leg,*\v.
70
Sitzung v)
13. 11.
VI. Leg./ ^
Sitzung
IS. '?f
VI.Leg.^
69
SitM' 12 . 2 ,' VI. J,

