Akte 
Sitzung 17. September 1969
Entstehung
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Kraftfahrzeuge freizuhalten. Eine Ausstattung mit entsprechenden Ver­kehrsschildern ist beim Straßenverkehrsamt zu beantragen.

Beschluß zu Punkt 1/12, Vorlage Nr. 33

Der Stadtrat faßt bei einer Stimmenthaltung folgenden Beschluß:

In den Abbruchkosten des Wasserbehälters auf dem Grundstück des Kinder­gartens "Don Dosco" an der Albertstraße beteiligt sich die Stadt zu 50 %. Diese Kosten werden als außerplanmäßige Ausgabe bewilligt.

Beschluß zu Punkt 1/13. ohne Vorlage

Sitzu])c.', 19. 2.J * 1*38..)

Sitzung ,

9. 3. 70^ VI# Leg .

16 . 4 . 19 -, VI*Leg..

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat nimmt zustimmend von den Eilentscheidungen gemäß GO Kennt­nis, die zur Fortführung der Baumaßnahme getroffen wurden (Mehrkosten für Baustahl und Bausteine in Höhe von 3*700,-- DM, Beschichtung der Türen - Mehrkosten in Höhe von 3.000,-- DM). Der Stadtrat bewilligt da- rüberhinaus die erforderlichen Kosten von ca. 2.000,-- DM für den Einbau einer Dusche. Die Entwürfe über die Giebelfenster sind zu gegebener Zeit in den Ausschüssen und im Stadtrat zu diskutieren. Eine Entscheidung hier­über bleibt Vorbehalten.

Beschluß zu Punkt I/l4, Vorlage Nr. 34

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt, die Garantiesumme je Vorstellung von bisher 600,-- DM auf 700,-- DM ab der Spielzeit 1969/70 zu erhöhen und für die Spielzeit 1967/68 den beantragten Zuschuß in Höhe von 224,70 DM zu gewähren.

I.Leg.-P

17.7*

Beschluß zu Punkt 1/15. ohne Vorlage

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat lehnt den Antrag der Oberpostdirektion Koblenz auf Zahlung eines täglichen Zuschusses von 70,-- bis 80,-- DM zum Stadtbusverkehr ab Es wird bedauert, daß die Bürgerschaft von dieser Einrichtung nicht in solchem Umfange Gebrauch gemacht hat, daß ein solcher Kleinbus sich ren­tiert. Es kann aber andererseits der Stadt nicht zugemutet werden, diese Einrichtung dann aus öffentlichen Geldern zu subventionieren.

Beschluß zu Punkt 1/16, ohne Vorlage

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt, der städtischen Feuerwehr zur Anschaffung ei­ner Fahne (Kosten ca. 1.500,-- DM) einen Zuschuß in Höhe von 500,-- DM zu gewähren.

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21 . 10 .

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13. 11.

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