r
-11 -
Sitzua.S 19. 2,i VI. L.s,
im Stadtwaldverband als Abteilung 47 geführt - an den Hospitalfonds zum Schätzpreis von 26.667;*-'* DM abgegeben und auf den Gesamtentschädigungsbetrag von 123.194,-- DM angerechnet werden, so daß in bar noch zu vergüten sind 96.527;-- DM, die zweckgebunden für die Erweiterung des Altersheimes angelegt werden müssen.
Beschluß zu Punkt 1/5. Vorlage Nr. 30
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
1. Für den Bereich der Grundstücke
Flur 38 , Flurstücke: 4493/8, 4493/3; 4493/5, 4493/6, 4512 / 1 , 4511 / 1 ,
4511/2 (teilweise), 6054/1 (Feldweg teilweise), sowie Teilstücke der Flurstücke 16/4524 und 4524/1; Flur 51, Flurstück: 251 (Weg teilweise);
soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
2. Der Stadtrat gibt zu dem Bebauungsplan "Gro0e Alberthöhe IV" in der vorgelegten Form seine Zustimmung.
3. Der Bebauungsplan soll gemäß § 2 Ziffer 6 BBauG öffentlich ausgelegt werden.
Beschluß zu Punkt 1/6, Vorlage Nr. 31
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Änderung des Bebauungsplanes "Wölfchesbitz" für den Bereich der Grundstücke Flur 31, Flurstücke 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19 und 20 wird hiermit im Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6. i960 als Satzung beschlossen.
Bei diesem Beschluß ruhte das Stimmrecht des Bürgermeisters gemäß § 37, Absatz 3 der Gemeindeordnung.
Beschluß zu Punkt 1/7. Vorlage Nr. 32
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. 60 tKBl. I S. 34l) und § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30. 11. 1961 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlage fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtung als Teil- Erschließungsbeiträge zu erheben. (Kostenspaltung):
Bezeichnung
verlaufend von bis
Hergestellte
Teileinrichtung
verlängerte
Rheinstraße
Albertstraße bis einschließlich
Wendehammer
Flurstück 6 und 261
Fahrbahn
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der Teil-Erschließungsanlage gilt der 1. August 1969 .
Sitzung 9. 3. ^ VI# Leg..
J
Sitzung
12.3, VI,Leg
16.4.1$-, VI*Leg..
r Si
18.6.1970 j
VI.Leg-
^ ,
utzungv, /
5.7.1970
'I.Leg.-P,
17./.iyyv! i, VI.Leg.-P
70 f
Sitzung*
21 . 10 .
VI. Leg.^v
\70
Sitzung v
13. 11. 6 %r--P.
VI. Leg./ ^
—
VI
15. 12/
VI. Leg.^
Sit%c/ 12 . 2 ,' VI, ^
69
'^3
%
- 12 -

