Akte 
Sitzung 29. September 1965
Entstehung
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Die Tatsache, daß hier noch keine Bauwerke errichtet wurden, die sich auf die Gesamtplanung störend auswirken könnten, gibt der Stadt Montabaur die Möglichkeit, beim Straßenbau und bei der Anlage von Versorgungsleitungen auf die später auftretenden Bedürfnisse der Bevölkerung in dieser Hinsicht Rücksicht zu nehmen.

Über das westlich der B 255 vorgesehene Industriegebiet können zu diesem Zeitpunkt der Planung noch keine endgültigen Vor­stellungen entwickelt werden, da erst die Ansiedlung von Industrie­betrieben eine Lösung dieser Fragen zuläßt.

Der Planungsentwurf sieht zunächst einmal vor, das Gelände für die Industrieansiedlung in Teilparzellen aufzuteilen, die aber je nach der Größe zukünftiger Betriebe verändert werden können.

Herr Kreisplaner Richter schlägt dem Stadtrat vor, für das Gewerbe­gebiet umgehend zu einer Lösung zu kommen. Seiner Ansicht nach sollte Herr Steinebach beauftragt werden, den Bebauungsplan "Gewerbegebiet" unabhängig vom Wohngebiet schon einmal im Entwurf fertigzumachen. Die Gemeindevertretung soll sodann den Aufstellungs­beschluß fassen und eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange kurzfristig herbeiführen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, daß es die Meinung des Stadt­rates ist, alle rechtlichem Grundlagen Zur Aufstellung des Planes zunächst zu schaffen. Dabei entspricht der Vorschlag Nr. 1 des Entwurfes eher den Vorstellungen des Stadtrates als der 2. Entwurf. Der Planer wird beauftragt, alsbald die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die Planung im Bedarfsfälle schnell und zügig ver­wirklichen zu können. Einer besonderen Beschlußfassung aufgrund des Vorhergesagten bedarf es nicht, da der Gesamtauftrag zur Er­stellung des Bebauungsplanes bereits vergeben ist.

Zu Punkt 2

Antrag def Anlieger an der Wiedstraße (Alberthöhe)

Der Stadtrat behandelt den Antrag des Herrn Fries und anderer An­lieger der Wiedstraße die dort vorgesehene Straßenbreite und die Tiefe der Vorgärten betreffend (der Niederschrift als Anlage bei- / gefügt.)

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