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Die Tatsache, daß hier noch keine Bauwerke errichtet wurden, die sich auf die Gesamtplanung störend auswirken könnten, gibt der Stadt Montabaur die Möglichkeit, beim Straßenbau und bei der Anlage von Versorgungsleitungen auf die später auftretenden Bedürfnisse der Bevölkerung in dieser Hinsicht Rücksicht zu nehmen.
Über das westlich der B 255 vorgesehene Industriegebiet können zu diesem Zeitpunkt der Planung noch keine endgültigen Vorstellungen entwickelt werden, da erst die Ansiedlung von Industriebetrieben eine Lösung dieser Fragen zuläßt.
Der Planungsentwurf sieht zunächst einmal vor, das Gelände für die Industrieansiedlung in Teilparzellen aufzuteilen, die aber je nach der Größe zukünftiger Betriebe verändert werden können.
Herr Kreisplaner Richter schlägt dem Stadtrat vor, für das Gewerbegebiet umgehend zu einer Lösung zu kommen. Seiner Ansicht nach sollte Herr Steinebach beauftragt werden, den Bebauungsplan "Gewerbegebiet" unabhängig vom Wohngebiet schon einmal im Entwurf fertigzumachen. Die Gemeindevertretung soll sodann den Aufstellungsbeschluß fassen und eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange kurzfristig herbeiführen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, daß es die Meinung des Stadtrates ist, alle rechtlichem Grundlagen Zur Aufstellung des Planes zunächst zu schaffen. Dabei entspricht der Vorschlag Nr. 1 des Entwurfes eher den Vorstellungen des Stadtrates als der 2. Entwurf. Der Planer wird beauftragt, alsbald die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die Planung im Bedarfsfälle schnell und zügig verwirklichen zu können. Einer besonderen Beschlußfassung aufgrund des Vorhergesagten bedarf es nicht, da der Gesamtauftrag zur Erstellung des Bebauungsplanes bereits vergeben ist.
Zu Punkt 2
Antrag def Anlieger an der Wiedstraße (Alberthöhe)
Der Stadtrat behandelt den Antrag des Herrn Fries und anderer Anlieger der Wiedstraße die dort vorgesehene Straßenbreite und die Tiefe der Vorgärten betreffend (der Niederschrift als Anlage bei- / gefügt.)
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